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Kfz-GutachterLoss of use

Calculate loss-of-use compensation

Wer nach einem unverschuldeten Unfall auf sein Auto verzichten muss, bekommt Geld für jeden Ausfalltag — auch ohne Mietwagen. Wie viel, zeigt der Rechner.

Direct Answer · §249 BGB

Die Nutzungsausfallentschädigung ersetzt den entgangenen Gebrauch des Fahrzeugs. Sie berechnet sich als Tagessatz der Fahrzeugklasse × Ausfalldauer. Der Tagessatz liegt je nach Klasse zwischen rund 23 € (Kleinstwagen) und 219 € (Luxus-Sportwagen); die Ausfalldauer ergibt sich aus der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten.

Loss-of-use calculator

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Direct Answer · §249 BGB · Nutzungsausfall-Orientierungswerte

Bitte Fahrzeugklasse und Ausfalltage angeben.

Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Fahrzeugklasse und Ausfalldauer aus dem Sachverständigen-Gutachten.

Gutachten beauftragen

Tagessätze nach Fahrzeugklasse

KlasseFahrzeugtypBeispiele€ pro Tag
AKleinstwagenSmart, VW up!23–27 €
BKleinwagenVW Polo, Ford Fiesta, Opel Corsa29–35 €
CKompaktklasseVW Golf (Basis), Opel Astra38–43 €
Duntere MittelklasseVW Golf (stärker motorisiert), Ford Focus50–59 €
EMittelklasseVW Passat, BMW 3er59–65 €
Fobere MittelklasseAudi A4, Mercedes C-Klasse65–79 €
GOberklasseAudi A6, BMW 5er79–99 €
HLuxusklasseMercedes E-Klasse, Lexus ES99–119 €
JOberklasse (SUV/Van)BMW X5, Audi Q7119–139 €
KSportwagen/OberklassePorsche 911, Mercedes S-Klasse139–175 €
LLuxus-SportwagenLamborghini, Ferrari175–219 €

Orientierungswerte. Die verbindliche Einstufung nimmt der Sachverständige im Gutachten vor — bei älteren Fahrzeugen üblicherweise mit Rückstufung um eine oder zwei Klassen.

Wann Sie Anspruch haben

Direct Answer · §249 BGB

Drei Dinge müssen zusammenkommen: Sie sind unverschuldet geschädigt, das Fahrzeug war nicht nutzbar, und Sie hätten es in dieser Zeit auch genutzt (Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit). Wer einen Mietwagen nimmt, erhält keinen Nutzungsausfall — es gilt entweder oder.

Für wie viele Tage wird gezahlt?

Maßgeblich ist die im Gutachten ausgewiesene Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer plus eine angemessene Überlegungs- und Bestellzeit. Im Reparaturfall liegt der erstattete Zeitraum typischerweise bei etwa 12 bis 14 Tagen, bei Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer von üblicherweise 10 bis 14 Tagen. Verzögert die Versicherung, kann sich der Zeitraum verlängern.

Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Beides zusammen gibt es nicht. Mietwagen lohnt sich, wenn Sie in der Ausfallzeit wirklich ein Fahrzeug brauchen. Nutzungsausfall lohnt sich, wenn Sie die Zeit überbrücken können — das Geld wird ohne Gegenleistung ausgezahlt. Die Entscheidung treffen Sie, nicht die Versicherung.

Häufige Fragen zum Nutzungsausfall

Wie hoch ist der Nutzungsausfall pro Tag?

Je nach Fahrzeugklasse: rund 23–27 € bei Kleinstwagen (Klasse A), 59–65 € in der Mittelklasse (Klasse E, z. B. VW Passat oder BMW 3er) und 175–219 € bei Luxus-Sportwagen (Klasse L). Die konkrete Einstufung nimmt der Sachverständige vor.

Wann bekomme ich überhaupt Nutzungsausfall?

Wenn Sie unverschuldet geschädigt sind, das Fahrzeug nicht nutzbar war und Sie es in dieser Zeit auch genutzt hätten. Wer stattdessen einen Mietwagen nimmt, bekommt keinen Nutzungsausfall.

Für wie viele Tage wird gezahlt?

Für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten plus Überlegungs- und Bestellzeit. Im Reparaturfall sind das typischerweise etwa 12 bis 14 Tage, bei Totalschaden 10 bis 14 Tage.

Wird der Satz bei einem älteren Auto gekürzt?

In der Praxis ja: ab etwa fünf Jahren üblicherweise eine Klasse zurück, ab etwa zehn Jahren zwei. Aus Klasse E wird dann rechnerisch D beziehungsweise C. Der Anspruch selbst bleibt bestehen.

Muss ich den Ausfall nachweisen?

Die Ausfalldauer ergibt sich aus dem Gutachten. Bei Reparatur wird der Nutzungsausfall in der Regel rückwirkend nach nachgewiesener Instandsetzung geltend gemacht — deshalb ist ein vollständiges Gutachten die Grundlage.

Ihren Anspruch vollständig sichern

Nutzungsausfall steht im Gutachten — oder er wird nicht gezahlt. Wir vermitteln Ihnen einen unabhängigen Sachverständigen, bei unverschuldetem Unfall kostenlos.

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