0 € Kosten für Sie
Der Verursacher zahlt alles
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht alle Kosten — Gutachten, Anwalt, Mietwagen, Abschleppung. Kein Vorschuss, kein Risiko, kein Eigenanteil.
- Gutachterkosten: 100 % übernommen (§249 BGB)
- Anwaltskosten: komplett durch Gegnerseite
- Mietwagen für die gesamte Reparaturdauer
- Keine Vorleistung. Keine Bindung. Keine Kosten.