„Wir prüfen den Sachverhalt" — was dieser Versicherer-Brief wirklich bedeutet
Was du gerade erhalten hast — wörtlich
Typische Varianten desselben Briefes:
„Wir bestätigen den Eingang Ihrer Schadensmeldung. Wir prüfen den Sachverhalt und werden uns nach Abschluss der Prüfung mit Ihnen in Verbindung setzen."
„Bitte um Geduld — wir benötigen noch Zeit zur Prüfung der Haftungslage."
„Die Schadensmeldung liegt uns vor. Eine Stellungnahme erfolgt zu gegebener Zeit."
„Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts benötigen wir weitere Aufklärung."
Vier Merkmale, die in allen Varianten vorkommen:
- Keine konkrete Frist („zu gegebener Zeit" statt „bis zum 15.06.")
- Keine konkrete Unterlagen-Liste, was geprüft wird
- Höflich, scheinbar konstruktiv, vage
- Kein Anerkenntnis und keine Ablehnung — die Haftungslage bleibt offen
Wenn dein Schreiben so aussieht, hast du nicht „die normale Bearbeitungszeit". Du hast ein juristisches Stillhalte-Manöver in der Post.
Was wirklich dahinter steht
1. Zeit gewinnen ohne rechtliche Bindung
Solange der Versicherer nicht anerkennt und nicht ablehnt, läuft die Verjährungsfrist nach § 195 BGB weiter — gegen dich. Jeder Tag, den du wartest, ist ein Tag, den der Versicherer aus deinem 3-Jahres-Fenster herausnimmt.
2. Anerkenntnis vermeiden
Ein Anerkenntnis nach § 212 BGB würde die Verjährung neu starten — drei volle Jahre ab Anerkenntnis. Genau das will der Versicherer nicht. Die Formulierung „Wir prüfen" ist juristisch wertlos für dich, aber teuer, wenn du sie ernst nimmst.
3. Verhandlungs-Erschöpfung erzeugen
Verkehrsunfall-Geschädigte sind in den ersten Wochen aktiv und kämpferisch. Nach 6–8 Wochen Schweigen tritt nachweisbar Verhandlungs-Erschöpfung ein — die Bereitschaft, schlechte Vergleichsangebote anzunehmen, steigt um geschätzte 30–40 %. Versicherer wissen das. Sie planen damit.
4. Compliance-Test
Wer nach 6 Wochen wütend mahnt, wird ernst genommen. Wer nach 6 Wochen passiv weiter wartet, bekommt nach 6 Monaten ein Vergleichsangebot bei 40–60 % der berechtigten Forderung. Das ist Branchenstandard, kein böser Wille einzelner Sachbearbeiter.
Was die Rechtsprechung dazu sagt
§ 14 VVG — Fälligkeit „nach Beendigung der Erhebungen"
Die Leistung des Versicherers ist nach Abschluss der zur Prüfung notwendigen Erhebungen fällig. Pauschal-Prüfen ohne konkretisierten Bedarf zählt nicht als „Erhebung" — der BGH verlangt konkretisierte Prüfung mit benennbarem Aufklärungsbedarf.
BGH-Linie zur „angemessenen Prüfungszeit"
Der BGH gewährt Haftpflichtversicherern eine angemessene Prüfungszeit — bei klarer Haftungslage typischerweise 4 Wochen, bei komplexen Personenschäden 6–8 Wochen, bei reinen Sachschäden mit Gutachten-Vorlage oft auch kürzer.
Nach Ablauf dieser Frist tritt Verzug ein — automatisch und ohne Mahnung, sobald die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen vollständig vorlagen.
§ 286 BGB — Verzug
Mit Verzugs-Eintritt entstehen drei eigenständige Folgen, die alle dem Versicherer zur Last fallen:
- Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) auf die berechtigte Forderung — ab Verzugs-Eintritt, nicht ab Mahnung.
- Anwaltskosten als eigenständiger Verzugsschaden, vollständig erstattbar, auch wenn du den Anwalt erst nach Verzugs-Eintritt beauftragst (BGH VI ZR 235/13).
- Mahnkosten und Klagekosten als weitere Verzugsschäden.
Was du jetzt machst — konkret
💡 Die wichtigste Regel
Nicht warten. Frist setzen. Das ist nicht aggressiv — es ist die rechtlich korrekte Reaktion.
🛠 Drei-Stufen-Plan
Stufe 1 — Frist-Setzungsschreiben (heute oder spätestens diese Woche)
Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des „Wir prüfen"-Briefs antwortest du schriftlich (per Einschreiben oder Fax mit Sendebericht — niemals nur per E-Mail) und setzt eine konkrete Frist.
Stufe 2 — Konkrete Nachfrage (parallel)
Frage konkret, was geprüft wird. Das zwingt den Versicherer, entweder zu konkretisieren oder zuzugeben, dass nichts mehr fehlt. Beides nützt dir.
Stufe 3 — Mahnung mit Klage-Androhung (nach Frist-Ablauf)
Lief die 4-Wochen-Frist ab? Mahnung mit 14-Tage-Nachfrist, dann Anwalt, dann Mahnbescheid oder Klage. Die Kosten dieser Eskalation trägt vollständig der Versicherer — sobald Verzug eingetreten ist.
Brief-Vorlage — Frist-Setzung
Diese Vorlage ist juristisch belastbar und auf den BGH-Stand 2026 zugeschnitten. Kopieren, Lücken füllen, Einschreiben senden.
[Dein Name]
[Deine Adresse]
[Versicherer]
[Adresse]
Per Einschreiben mit Rückschein
[Ort, Datum]
Betreff: Schadensnummer [Nummer], Unfall vom [Datum]
Fristsetzung zur Regulierung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom [Datum], mit dem Sie
mitteilen, den Sachverhalt zu prüfen.
Meine vollständige Anspruchsanzeige inklusive aller relevanten
Unterlagen (Schadenanzeige, Polizeibericht, Sachverständigen-
gutachten, Atteste) ist am [Datum] bei Ihnen eingegangen.
Hiermit fordere ich Sie auf, mir bis spätestens
[Datum + 4 Wochen]
konkret mitzuteilen:
1. Welche konkreten Unterlagen Sie zur Prüfung noch benötigen,
2. Welche konkrete Aufklärung Sie noch durchführen müssen,
3. Bis wann mit einer abschließenden Stellungnahme zu rechnen ist.
Nach Ablauf der gesetzten Frist befinden Sie sich gemäß § 286 BGB
in Verzug. Ich werde dann Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent-
punkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB), Mahnkosten sowie die
Kosten anwaltlicher Vertretung als Verzugsschaden geltend machen
(vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2017, VI ZR 235/13).
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Was der Versicherer als nächstes wahrscheinlich tut
Der Versicherer hat nach deiner Frist-Setzung vier Standard-Reaktionen. Erkenne sie, dann hast du den nächsten Zug bereits geplant.
Reaktion A — Pauschale Unterlagen-Anforderung
„Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: …"
Was dahintersteht: Verzögerung durch Bürokratie. Oft werden Unterlagen angefordert, die du bereits eingereicht hast. Deine Antwort: Verweise schriftlich auf die bereits eingereichten Dokumente mit Datumsangabe. Nur tatsächlich neue Unterlagen nachreichen.
Reaktion B — Verlängerungs-Antrag
„Aufgrund der Komplexität bitten wir um weitere 4 Wochen."
Was dahintersteht: Versuch, die Frist zurückzusetzen. Deine Antwort: Konkrete Begründung verlangen. Bei klarer Haftung: maximal 2 Wochen gewähren, schriftlich.
Reaktion C — Teilanerkenntnis dem Grunde nach
„Eine Haftung dem Grunde nach kann anerkannt werden. Die Höhe ist weiter zu prüfen."
Was dahintersteht: Erfolg — und zwar ein juristisch wertvoller. Deine Antwort: Schriftliches Anerkenntnis bestätigen lassen und in deinen Unterlagen mit Datum verbuchen. Die Verjährungsfrist beginnt nach § 212 BGB neu. Druck auf Höhe-Anerkennung aufrechterhalten.
Reaktion D — Plötzliche Ablehnung
„Nach abschließender Prüfung sehen wir keine Eintrittspflicht."
Was dahintersteht: Versicherer kalkuliert, dass du nicht klagst. Deine Antwort: Sofort spezialisierten Verkehrsrechts-Anwalt einschalten. Die Anwaltskosten sind bei unverschuldeten Unfällen vom gegnerischen Versicherer erstattbar.
Häufige Fragen
Wie lange darf der Versicherer wirklich prüfen? Bei klarer Haftungslage und vollständigen Unterlagen: 4 Wochen. Bei komplexen Personenschäden mit Spätfolgen: 6–8 Wochen. Eine pauschale „Prüfungszeit" ohne konkretisierten Aufklärungsbedarf hat der BGH wiederholt zurückgewiesen.
Muss ich eine Frist setzen, damit Verzug eintritt? Nein. Sobald alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen vollständig vorlagen, tritt Verzug nach Ablauf der angemessenen Prüfungszeit automatisch ein. Eine Mahnung ist nach BGH-Rechtsprechung nicht zwingend erforderlich. Trotzdem ist eine schriftliche Fristsetzung praktisch sinnvoll — sie macht den Verzugs-Zeitpunkt beweisbar.
Was kostet mich die Eskalation? Bei unverschuldetem Unfall: nichts. Anwaltskosten und Verzugszinsen sind eigenständige Verzugsschäden und in voller Höhe vom Versicherer zu tragen (BGH VI ZR 235/13).
Was, wenn der Versicherer behauptet, er bräuchte noch ein Gutachten? Frage konkret: Welches Gutachten, wer beauftragt es, wann ist es fertig? Wenn der Versicherer auf eigene Kosten ein Gutachten einholt, ist das seine Frist — du bist nicht verpflichtet zu warten, wenn dein eigenes Gutachten bereits vorliegt.
Kann ich auch ohne Anwalt eskalieren? Ja, für die erste Frist-Setzung reicht das Brief-Skript oben. Spätestens bei Reaktion D (Ablehnung) oder bei Personenschäden ist ein spezialisierter Anwalt zwingend — und kostet dich nichts.
Was, wenn der Versicherer überhaupt nicht antwortet? Nach Frist-Ablauf: schriftliche Mahnung mit 14-Tage-Frist. Bei weiterem Schweigen: Mahnbescheid (~50 € Gerichtskosten, später erstattet) oder direkt Klage. Schweigen ist nach Verzugs-Eintritt rechtlich identisch mit Ablehnung.
Was du nicht tun solltest
- Telefonisch verhandeln, ohne anschließendes Bestätigungsschreiben. Mündliche Zusagen sind in der Praxis wertlos.
- „Aus Kulanz" Unterlagen pauschal nachreichen, ohne zu prüfen, ob sie bereits vorliegen.
- Vergleichsangebote unter Druck akzeptieren — gerade Erstangebote liegen typischerweise 40–60 % unter der berechtigten Forderung.
- Die Verjährung verstreichen lassen. Drei Jahre klingen lang, sind aber im Stillhalte-Spiel des Versicherers sehr schnell vorbei.
Wenn du nicht weiter weißt
Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, was dir nach deinem Unfall zusteht — Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Anwaltskosten. Wir vermitteln dir spezialisierte Verkehrsrechts-Anwält:innen, die deine Forderung ohne Kostenrisiko für dich durchsetzen.
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Quellen
- Versicherungsvertragsgesetz § 14 (Fälligkeit der Geldleistung) — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de/vvg
- Bürgerliches Gesetzbuch §§ 286, 288, 195, 212 — gesetze-im-internet.de/bgb
- BGH, Urteil vom 18.07.2017, Aktenzeichen VI ZR 235/13 (Anwaltskosten als Verzugsschaden)
- Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, jeweils aktuelle Auflage
- Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht-Kommentar
- ARGE Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein — verkehrsrecht.de
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