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§ 249 BGB · Direktanspruch § 115 VVG · BGH VI ZR 235/13

Unfall – was tun als Geschädigter?

Die ersten Minuten entscheiden über Ihre Beweislage — die nächsten Wochen über Ihr Geld. Dieser Leitfaden führt Sie durch die Sofortmaßnahmen, die Haftung je Unfalltyp und alle Ansprüche. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite Gutachten und Anwalt — für Sie 0 €.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Sichern Sie zuerst Menschen und Beweise, geben Sie kein Schuldeingeständnis ab, und beauftragen Sie vor der Reparatur einen eigenen Sachverständigen. Bei unverschuldetem Unfall haben Sie Anspruch auf vollständige Wiederherstellung (§ 249 BGB), durchsetzbar direkt gegen die gegnerische Haftpflicht (§ 115 VVG). Anwalts- und Gutachterkosten trägt die Gegenseite — Sie gehen kein finanzielles Risiko ein.

  • Eigener, unabhängiger Sachverständiger — freie Wahl
  • Freie Werkstatt- und Anwaltswahl
  • Anwalt & Gutachten zahlt die Gegenseite
  • Kein Schuldeingeständnis am Unfallort

Sofortmaßnahmen am Unfallort

In dieser Reihenfolge gehen Sie vor — vom Eigenschutz bis zur Beweissicherung:

  1. 1

    Unfallstelle absichern

    Warnblinker an, Warnweste anlegen, Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen (innerorts ~50 m, Landstraße ~100 m, Autobahn ~150–200 m).

  2. 2

    Verletzte versorgen, Notruf 112

    Bei Verletzten zuerst Erste Hilfe und Rettungsdienst (112). Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar — Eigenschutz beachten.

  3. 3

    Polizei rufen (110)

    Bei Personenschaden, höherem Sachschaden, Streit über den Hergang, Fahrerflucht, Alkohol-/Drogenverdacht oder Beteiligung von Mietwagen/Ausland. Im Zweifel rufen.

  4. 4

    Beweise sichern

    Fotos aus mehreren Perspektiven (Übersicht, Endpositionen, Schäden, Kennzeichen, Bremsspuren) und eine Unfallskizze anfertigen.

  5. 5

    Daten austauschen

    Name, Anschrift, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer der Gegenseite notieren — aber kein Schuldeingeständnis abgeben.

  6. 6

    Zeugen sichern

    Namen und Telefonnummern unbeteiligter Zeugen notieren — sie sind bei strittiger Haftung oft entscheidend.

  7. 7

    Eigenen Gutachter & Anwalt einschalten

    Vor Reparaturbeginn einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen (Beweissicherung) und die Ansprüche über eine Verkehrsrechts-Kanzlei durchsetzen lassen.

Unfallskizze erstellen — kostenlose Vorlage zum Ausdrucken

Wer haftet? Die 6 häufigsten Unfalltypen

Die Haftung hängt vom Hergang ab. Tippen Sie für die rechtliche Einordnung mit BGH-Bezug:

Ihre Ansprüche nach unverschuldetem Unfall

Sie sollen stehen wie ohne Unfall (Naturalrestitution, § 249 BGB). Daraus folgt ein ganzes Bündel an Ansprüchen — von Reparatur und Wertminderung über Nutzungsausfall bis Schmerzensgeld:

Was die gegnerische Versicherung Ihnen nicht sagt

Der gegnerische Versicherer vertritt sein eigenes Interesse, nicht Ihres. Sie müssen weder seinen Gutachter akzeptieren noch sein erstes Angebot annehmen — und Kürzungen sind oft unberechtigt:

Häufige Fragen

Was muss ich nach einem Unfall sofort tun?

Unfallstelle absichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck), Verletzte versorgen und ggf. 112 rufen, bei Bedarf die Polizei (110), Beweise sichern (Fotos + Unfallskizze), Daten der Gegenseite notieren — ohne Schuldeingeständnis — und vor der Reparatur einen eigenen Sachverständigen beauftragen.

Wann muss die Polizei zum Unfall kommen?

Spätestens bei Personenschaden, höherem Sachschaden, Streit über den Hergang, Fahrerflucht, Alkohol-/Drogenverdacht oder Auslands-/Mietwagenbeteiligung. Im Zweifel immer rufen — die polizeiliche Aufnahme sichert Beweise.

Darf ich am Unfallort die Schuld eingestehen?

Nein. Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab und unterschreiben Sie keine vorformulierten Erklärungen. Halten Sie nur Beobachtetes fest — die Haftung klärt sich später anhand der Beweislage.

Brauche ich einen Anwalt — und was kostet er mich?

Bei unverschuldetem Unfall sind die Kosten der anwaltlichen Vertretung erforderlicher Herstellungsaufwand und werden vom gegnerischen Haftpflichtversicherer getragen (BGH VI ZR 235/13). Für Sie entstehen keine Eigenkosten — wer ohne Anwalt verhandelt, akzeptiert dagegen häufig zu niedrige Angebote.

Was zahlt die gegnerische Versicherung?

Bei unverschuldetem Unfall den vollständigen Schaden nach § 249 BGB: Reparatur oder Wiederbeschaffung, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Sachverständigen- und Anwaltskosten sowie — bei Personenschaden — Schmerzensgeld. Durchgesetzt über den Direktanspruch (§ 115 VVG).

Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche durchzusetzen?

Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB) ab Schluss des Jahres der Kenntnis; bei Personenschäden bis zu 30 Jahre (§ 199 Abs. 2 BGB). Beweise sichern Sie aber am besten sofort.

Was Sie jetzt konkret tun können

  1. Sachverständigen auf der Karte finden: claimondo.de/gutachter-finden — interaktive Karte mit allen Partner-Sachverständigen, Marker klicken, freien Termin sehen.
  2. Kostenlose KI-Erstbewertung in 60 Sekunden: claimondo.de/check — drei Fotos und eine kurze Beschreibung reichen.
  3. Schaden direkt melden mit Rückruf in unter 15 Minuten: claimondo.de/schaden-melden — ohne Anmeldung, 3 Felder.
  4. Telefonisch: 0221 25906530 (Mo–Fr 08–20, Sa+So 09–18 Uhr)

Claimondo ist die bundesweit größte digitale Plattform für die vollständige Regulierung von Kfz-Haftpflichtschäden in Deutschland. Für unverschuldet Geschädigte 0 € Eigenkosten nach § 249 BGB (vorbehaltlich Anerkenntnis durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer).

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