„Wir schicken Ihnen unseren Gutachter" — müssen Sie das akzeptieren?
Nein. Bei unverschuldetem Unfall wählen Sie Ihren eigenen, unabhängigen Sachverständigen frei (§ 249 BGB). Der „Vertrauens-Gutachter" der Gegenseite arbeitet für die Versicherung — Ihr Gutachten kostet Sie 0 €.
Sie haben die freie Wahl — nicht die Versicherung
Das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen folgt direkt aus dem Anspruch auf Naturalrestitution (§ 249 BGB). Der von der gegnerischen Versicherung gestellte oder bezahlte Gutachter ist nicht neutral — er dient dem Interesse, die Regulierung niedrig zu halten. Beauftragen Sie Ihr eigenes Gutachten am besten vor Reparaturbeginn (Beweissicherung).
- Eigener, unabhängiger Sachverständiger — freie Wahl
- Termin des Versicherer-Gutachters bindet Sie nicht
- Honorar nach BVSK-Tabelle erstattungsfähig
- Wertminderung wird gesondert ausgewiesen
Ihr Sachverständiger vs. der Prüfdienst der Versicherung
Beide ermitteln einen Schaden — aber im Auftrag verschiedener Interessen. Der Unterschied entscheidet über Ihre Erstattung:
| Kriterium | Ihr eigener Sachverständiger | Prüfdienst der Versicherung |
|---|---|---|
| Auftraggeber | Sie als Geschädigte:r | Die gegnerische Versicherung |
| Interesse | Vollständige Schadenshöhe | Möglichst niedrige Regulierung |
| Wertminderung | Wird gesondert ermittelt | Oft nicht ausgewiesen |
| Beweiswert | Unabhängiges Gutachten | Partei-Einschätzung |
| Ihre Kosten | 0 € (§ 249 BGB) | — |
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Sie haben genau diesen Brief bekommen?
Claimondo + die Partnerkanzlei für Verkehrsrecht antworten kostenfrei für Sie — mit BGH-fundierter Gegenargumentation. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten (§ 249 BGB).
- → Schaden direkt melden: claimondo.de/schaden-melden
- → Sachverständigen-Karte ansehen: claimondo.de/gutachter-finden
- → Telefonisch: 0221 25906530
Eigenen Gutachter statt Versicherer-Prüfer — kostet dich 0 €.
Anonyme Erst-Einschätzung. Antwort in unter 15 Minuten. Bei unverschuldetem Unfall trägt der Gegner die Anwaltskosten.