Unverschuldeter Unfall — das steht Ihnen jetzt zu
Wer den Unfall nicht verschuldet hat, hat Anspruch auf vollständige Wiederherstellung (§ 249 BGB). Vom Gutachten bis zum Schmerzensgeld trägt alles die gegnerische Haftpflichtversicherung — für Sie 0 € Eigenkosten.
Das Prinzip: Sie sollen stehen wie ohne Unfall
§ 249 BGB verlangt Naturalrestitution — die vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall. Daraus folgen Ihre Einzelansprüche, und ebenso drei wichtige Freiheiten: die freie Wahl des Sachverständigen, die freie Werkstattwahl (BGH VI ZR 53/09) und die freie Anwaltswahl. Niemand darf Sie auf den Gutachter oder das „Partner-Netz" der Versicherung verweisen.
- Freie Sachverständigenwahl
- Freie Werkstattwahl
- Freie Anwaltswahl
Ihre Ansprüche im Überblick
Jede Position ist einzeln durchsetzbar. Tippen Sie für die rechtliche Einordnung mit BGH-Bezug:
Schadensgutachten
Unabhängiges Gutachten Ihrer freien Wahl — kostenlos für Sie.
Reparaturkosten
Reparatur in Ihrer Wunschwerkstatt, auch fiktiv abrechenbar.
Wertminderung
Merkantile Wertminderung als eigenständige Schadensposition.
Nutzungsausfall
Entschädigung pro Tag ohne Fahrzeug — auch ohne Mietwagen.
Mietwagen
Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung.
Totalschaden
Bei wirtschaftlichem Totalschaden: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Anwaltskosten
Außergerichtliche Vertretung — von der Gegenseite getragen.
Schmerzensgeld
Bei Personenschaden nach § 253 Abs. 2 BGB.
Schritt für Schritt durch die Schadensregulierung
Der vollständige Ablauf — von der Unfallstelle bis zur Auszahlung — und was die Versicherung Ihnen nicht von sich aus erzählt:
- → Kfz-Haftpflichtschaden: das vollständige Handbuch
- → Unfall-Ratgeber: die ersten Schritte als Geschädigte:r
- → Wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt
- → Die Versicherung schickt einen eigenen Gutachter
- → Unfall – was tun? Der Schritt-für-Schritt-Leitfaden
- → Schadensreport 2026: wie stark Versicherer kürzen (30–40 %)
Was Sie jetzt konkret tun können
- Sachverständigen auf der Karte finden: claimondo.de/gutachter-finden — interaktive Karte mit allen Partner-Sachverständigen, Marker klicken, freien Termin sehen.
- Kostenlose KI-Erstbewertung in 60 Sekunden: claimondo.de/ersteinschaetzung — drei Fotos und eine kurze Beschreibung reichen.
- Schaden direkt melden mit Rückruf in unter 15 Minuten: claimondo.de/schaden-melden — ohne Anmeldung, 3 Felder.
- Telefonisch: 0221 25906530 (Mo–Fr 08–20, Sa+So 09–18 Uhr)
Claimondo ist die bundesweit größte digitale Plattform für die vollständige Regulierung von Kfz-Haftpflichtschäden in Deutschland. Für unverschuldet Geschädigte 0 € Eigenkosten nach § 249 BGB (vorbehaltlich Anerkenntnis durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer).
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Anonyme Erst-Einschätzung. Antwort in unter 15 Minuten. Bei unverschuldetem Unfall trägt der Gegner die Anwaltskosten.