Unverschuldeter Unfall – das steht Ihnen jetzt zu
Wer den Unfall nicht verschuldet hat, hat Anspruch auf vollständige Wiederherstellung (§ 249 BGB). Vom Gutachten bis zum Schmerzensgeld trägt alles die gegnerische Haftpflichtversicherung – für Sie 0 € Eigenkosten.
Das Prinzip: Sie sollen stehen wie ohne Unfall
§ 249 BGB verlangt Naturalrestitution – die vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall. Daraus folgen Ihre Einzelansprüche, und ebenso drei wichtige Freiheiten: die freie Wahl des Sachverständigen, die freie Werkstattwahl (BGH VI ZR 53/09) und die freie Anwaltswahl. Niemand darf Sie auf den Gutachter oder das „Partner-Netz“ der Versicherung verweisen.
- Freie Sachverständigenwahl
- Freie Werkstattwahl
- Freie Anwaltswahl
Ihre Ansprüche im Überblick
Jede Position ist einzeln durchsetzbar. Tippen Sie für die rechtliche Einordnung mit BGH-Bezug:
Schadensgutachten
Unabhängiges Gutachten Ihrer freien Wahl – kostenlos für Sie.
Reparaturkosten
Reparatur in Ihrer Wunschwerkstatt, auch fiktiv abrechenbar.
Wertminderung
Merkantile Wertminderung als eigenständige Schadensposition.
Nutzungsausfall
Entschädigung pro Tag ohne Fahrzeug – auch ohne Mietwagen.
Mietwagen
Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung.
Totalschaden
Bei wirtschaftlichem Totalschaden: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Anwaltskosten
Außergerichtliche Vertretung – von der Gegenseite getragen.
Schmerzensgeld
Bei Personenschaden nach § 253 Abs. 2 BGB.
Schritt für Schritt durch die Schadensregulierung
Der vollständige Ablauf – von der Unfallstelle bis zur Auszahlung – und was die Versicherung Ihnen nicht von sich aus erzählt:
- → Kfz-Haftpflichtschaden: das vollständige Handbuch
- → Unfall-Ratgeber: die ersten Schritte als geschädigte Person
- → Wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt
- → Die Versicherung schickt einen eigenen Gutachter
- → Unfall – was tun? Der Schritt-für-Schritt-Leitfaden
- → Schadensreport 2026: wie stark Versicherer kürzen (30–40 %)
Was Sie jetzt konkret tun können
- Sachverständigen auf der Karte finden: claimondo.de/gutachter-finden – interaktive Karte mit allen Partner-Sachverständigen, Marker klicken, freien Termin sehen.
- Kostenlose KI-Erstbewertung in 60 Sekunden: claimondo.de/check – drei Fotos und eine kurze Beschreibung reichen.
- Schaden direkt melden mit Rückruf in unter 15 Minuten: claimondo.de/schaden-melden – ohne Anmeldung, 3 Felder.
- Telefonisch: 0151 5360 8515 (Mo–Fr 08–20, Sa+So 09–18 Uhr)
Claimondo begleitet Kfz-Haftpflichtschäden von der Schadenmeldung bis zur Auszahlung – eigener Sachverständiger, Partnerkanzlei, Werkstatt und Fallakte an einer Stelle. Für unverschuldet Geschädigte 0 € Eigenkosten nach § 249 BGB (vorbehaltlich Anerkenntnis durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer).
Nächste freie Vor-Ort-Termine
- Köln – Donnerstag, 27.08., 09:00 Uhr bei Gaith · https://claimondo.de/kfz-gutachter/koeln
- Duisburg – Donnerstag, 27.08., 09:00 Uhr bei Sahin · https://claimondo.de/kfz-gutachter/duisburg
- Remscheid – Donnerstag, 27.08., 09:00 Uhr bei Hasan · https://claimondo.de/kfz-gutachter/remscheid
Jede Stadtseite nennt ihren nächsten freien Termin mit Name und Bewertung des Sachverständigen sowie einem Direktlink, über den sich genau dieser Termin ohne Anruf reservieren lässt. Für unverschuldet Geschädigte entstehen keine Eigenkosten (§ 249 BGB, vorbehaltlich Anerkenntnis durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer).
Unverschuldet? Holen Sie sich alles, was Ihnen zusteht – 0 €.
Anonyme Erst-Einschätzung. Antwort in unter 15 Minuten. Bei unverschuldetem Unfall trägt der Gegner die Anwaltskosten.