Schritt für Schritt — vom Unfall bis zur vollständigen Auszahlung in 6–8 Wochen
Direkt-Antwort · Durchschnitt aus 2.400+ Fällen
Polizei rufen falls Personenschaden, Fahrerflucht oder unklare Schuld. Fotos: Schaden, Kennzeichen, Position, Umfeld. Daten austauschen mit Gegenseite. Nicht der gegnerischen Versicherung "ja" sagen.
Online-Formular ausfüllen oder anrufen. Wir prüfen sofort: Bagatelle oder vollständiges Gutachten? Schuldfrage klar? Welcher Gutachter ist verfügbar? Welcher Anwalt passt? Danach koordinieren wir alles weitere.
DAT-Sachverständiger besichtigt das Fahrzeug — bei Ihnen, in der Werkstatt oder am Arbeitsplatz. Bericht inkl. Reparaturkosten, Wertminderung, Restwert (bei Totalschaden) und Wiederbeschaffungswert. Anwalt fordert anschließend von der gegnerischen Versicherung.
Die gegnerische Versicherung überweist innerhalb von 4–8 Wochen. Bei Verzögerung oder Kürzung schreibt der Anwalt nach. Bei Streit: Klage. Auch Klage-Kosten trägt bei Erfolg die Gegenseite. Sie zahlen 0 €.
Im Durchschnitt 6–8 Wochen vom Unfall bis zur vollständigen Auszahlung. Aufschlüsselung: Tag 0 = Unfall, Tag 1–2 = Gutachter-Termin, Tag 3–5 = Bericht, Tag 5–10 = Forderungsschreiben Anwalt, Tag 30–60 = Auszahlung. Bei Klage zusätzlich 6–18 Monate. In komplexen Fällen (Personenschaden, Streit, Tesla) auch länger.
Sicherheit zuerst: Warndreieck, Warnblinker, ggf. Polizei. Dann Beweise sichern: Fotos vom Schaden, Position, Kennzeichen, Verkehrslage. Daten der Gegenseite aufschreiben (Name, Adresse, Versicherung, Kennzeichen, Fahrer). NICHT der gegnerischen Versicherung am Telefon "ja" sagen — das ist die Schadensteuerung-Falle. Stattdessen: bei Claimondo melden.
Wir koordinieren das. Sie geben Standort und Erreichbarkeit an, wir matchen mit dem nächstgelegenen freien Sachverständigen. Termin in unter 48 h. Der SV kommt zu Ihnen — Wohnort, Arbeitsplatz oder Werkstatt. Falls das Fahrzeug nicht fahrbereit ist, organisieren wir Abschleppung (auch von der Versicherung erstattet).
Häufig kürzt die Versicherung Wertminderung, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten oder Sachverständigenhonorar. Unser Anwalt schreibt zurück mit den passenden BGH-Urteilen (VI ZR 65/18, VI ZR 174/24). Kürzt sie weiter, klagen wir. Klage-Kosten trägt die Gegenseite bei Erfolg vollständig.
Mietwagen ab dem ersten Tag der Reparatur — gleichwertige Klasse oder klassentiefer mit Eigenanteil-Erstattung. Alternativ: Nutzungsausfall-Pauschale nach Sanden/Danner-Tabelle (23–175 €/Tag je nach Fahrzeugklasse). Bei Pendlern fast immer Mietwagen sinnvoller. Wir beraten zur konkreten Situation.
In 5 Minuten gemeldet — Antwort unter 15 Minuten.