Die gegnerische Versicherung zahlt nicht — was Sie jetzt tun können
Verzögerung, Kürzung oder Schweigen sind kein Schicksal. Nach angemessener Prüffrist gerät der gegnerische Haftpflichtversicherer in Verzug — und schuldet dann den vollen Schaden plus Zinsen. Bei unverschuldetem Unfall setzen wir das für Sie durch — 0 € Eigenkosten.
Kurz gesagt: Sie sind am längeren Hebel
Bei einem unverschuldeten Unfall schuldet der gegnerische Haftpflichtversicherer den vollständigen Schadensersatz nach § 249 BGB. Zahlt er nach angemessener Prüffrist (in der Regel 4–6 Wochen ab vollständiger Unterlage) nicht oder nur gekürzt, gerät er in Verzug (§ 286 BGB) — mit Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Die Durchsetzung über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt gehört zum erstattungsfähigen Herstellungsaufwand.
- Volle Erstattung nach § 249 BGB — nicht nur ein Teil
- Verzugszinsen ab dem Eintritt des Verzugs (§ 288 BGB)
- Anwaltskosten trägt die Gegenseite, nicht Sie
- Sie verhandeln nicht selbst — das übernimmt die Partnerkanzlei
Die typischen Schreiben — und was wirklich dahintersteht
Versicherer-Prüfdienste arbeiten mit wiederkehrenden Formulierungen. Erkennen Sie Ihren Brief wieder? Jede Zeile führt zur juristischen Einordnung mit der passenden Gegenargumentation.
„Wir prüfen den Sachverhalt noch."
Verzögerung ohne Frist. Nach angemessener Prüfzeit tritt dennoch Verzug ein.
„Wir bieten eine pauschale Abgeltung."
Ein Vergleich unter dem tatsächlichen Schaden — den Sie nicht annehmen müssen.
„Die Mietwagenkosten sind zu hoch."
Pauschale Kürzung auf einen „Normaltarif" — oft ohne tragfähige Grundlage.
„Nutzungsausfall steht Ihnen nicht zu."
Bei Verzicht auf einen Mietwagen besteht der Anspruch in der Regel trotzdem.
„Wertminderung zahlen wir nicht."
Die merkantile Wertminderung ist eine eigenständige, erstattungsfähige Position.
„Die Reparatur ist unwirtschaftlich."
Drängt zum Totalschaden statt zur Reparatur — die 130 %-Rechtsprechung greift oft.
Verzug, Zinsen, Anwaltskosten — die Hebel im Detail
Wenn die Regulierung stockt, verschiebt sich das Risiko auf den Versicherer. Wie Verzug, Zinsen und die Kostenübernahme im Einzelnen funktionieren:
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