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H4 · Fristen

Verzugszinsen nach § 288 BGB bei der Schadensregulierung

Kurz erklärt: Ist die Haftpflichtversicherung mit der Schadensregulierung in Verzug, schuldet sie 5 Prozentpunkte Verzugszinsen über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Bei einem Basiszinssatz von typischerweise 0–4 % entspricht das 5–9 % Verzugszinsen pro Jahr. Die Zinsen laufen ab Verzugs-Eintritt, sind eigenständige Forderung und werden auf den vollen berechtigten Schadensbetrag berechnet. Sie sind dein zusätzlicher Hebel zur Schadensregulierung.

  • § 288 BGB
  • § 288 Abs
  • Bundesweites SV-Netzwerk · Sitz Köln
Lesezeit ~7 MinRedaktion Claimondo / unsere Partnerkanzlei

Auf einen Blick — gesicherte Fakten

  • Verzugszinsen liegen nach § 288 BGB bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz — ab Tag des Verzugs-Eintritts auf die gesamte berechtigte Forderung.

    § 288 BGB

  • Die 4-Wochen-Regulierungsfrist nach Verkehrsunfall ist BGH-Standard für die angemessene Prüfungszeit; danach tritt Verzug ein (BGH-Linie, IX ZR 168/16).

    BGH IX ZR 168/16

  • Anwaltskosten sind als Verzugsschaden ab Verzugs-Eintritt voll erstattungsfähig, auch ohne vorherige Mahnung (BGH VI ZR 235/13).

    BGH VI ZR 235/13

  • Im Aggregat des Claimondo-Partner-Netzwerks wurden über 8 Millionen Euro Schadensersatz durchgesetzt (Stand 14.05.2026).

Auf dieser Seite

Verzugszinsen nach § 288 BGB bei der Schadensregulierung

Auch bekannt als

Verzinsung im Verzug · Schuldnerzinsen · Verzugszinssatz · Verzugsschaden Zinsen


In einem Satz erklärt

Verzugszinsen sind der gesetzlich pauschalisierte Mindest-Schaden, der dir entsteht, wenn die Haftpflicht in Verzug ist — 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz auf den gesamten berechtigten Betrag (§ 288 Abs. 1 BGB).

In drei Sätzen erklärt

Verzugszinsen ergänzen die Hauptforderung um eine gesetzliche Zins-Komponente, sobald Verzug eintritt — typischerweise 4 Wochen nach Eingang einer vollständigen Anspruchsanzeige bei klarer Haftung. Der Satz beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 288 Abs. 1 BGB) und wird halbjährlich angepasst. Die Verzinsung läuft bis zur tatsächlichen Zahlung; sie steht eigenständig neben der Hauptforderung und ist gesondert auf jedem Mahnbescheid oder in jeder Klage als Nebenforderung anzugeben.

Die fünf Schlüsselzahlen

  • 5 Prozentpunkte Aufschlag über Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB)
  • Halbjährlich angepasster Basiszinssatz (zum 1.1. und 1.7. eines Jahres, Bundesbank)
  • Ab Tag eins des Verzugs — nicht ab Mahnung
  • Eigenständige Nebenforderung — separat einklagbar
  • Keine zusätzlichen Gerichtskosten für die Geltendmachung in Mahnbescheid oder Klage

Wie die Höhe sich berechnet

Der Verzugszinssatz besteht aus zwei Komponenten:

Verzugszinssatz = Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte

Basiszinssatz im Zeitverlauf

Der Basiszinssatz wird zweimal jährlich (zum 1.1. und 1.7.) von der Deutschen Bundesbank festgelegt und unter bundesbank.de veröffentlicht. Beispiele aus der Vergangenheit:

ZeitraumBasiszinssatzVerzugszinssatz
01.07.2022 – 31.12.2022−0,88 %4,12 %
01.01.2023 – 30.06.20231,62 %6,62 %
01.07.2023 – 31.12.20233,12 %8,12 %
01.01.2024 – 30.06.20243,62 %8,62 %
01.07.2024 – 31.12.20243,37 %8,37 %

Für deinen Fall maßgeblich: der jeweils geltende Basiszinssatz an dem Tag, für den die Zinsen berechnet werden — der Satz kann sich während eines laufenden Verzugs ändern.

Rechenbeispiel

Forderung: 8.000 € Reparaturkosten + 1.200 € Wertminderung + 400 € Sachverständigenkosten = 9.600 € Gesamtforderung. Verzug seit: 1.7.2024 (Basiszinssatz 3,37 %, Verzugszinssatz 8,37 % p. a.). Verzugs-Dauer: 90 Tage bis zur tatsächlichen Zahlung.

Zinsen = 9.600 € × 8,37 % × (90 / 365)
       = 9.600 € × 0,0837 × 0,2466
       ≈ 198 €

→ Zusatzforderung von 198 € zur Hauptforderung. Bei langen Verfahren (1+ Jahr) summieren sich Zinsen schnell auf mehrere hundert bis tausend Euro.


Auf welche Beträge die Zinsen anfallen

Maßgeblich ist die berechtigte Forderung — also der Betrag, der dir letztlich zugesprochen wird. Wichtig:

  • Alle berechtigten Schadenspositionen zinst: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Sachverständigenkosten, Heilbehandlungskosten.
  • Keine Zinsen auf Anwaltskosten als solche — Anwaltskosten sind eigenständiger Verzugsschaden (siehe Anwaltskosten-Erstattung).
  • Bei Teil-Zahlung läuft Verzinsung nur noch auf den Rest weiter.

Wann der Zinslauf beginnt

Der Verzugszins läuft ab Tag eins des Verzugs — nicht ab Mahnung oder Klage. Drei typische Konstellationen im Verkehrsunfall-Bereich:

KonstellationVerzugs-Beginn
Anspruchsschreiben mit 4-Wochen-Frist, Frist abgelaufenTag nach Fristablauf
Keine eigene Fristsetzung, aber 4 Wochen nach vollständiger Anspruchsanzeige verstrichenTag nach Ablauf der 4-Wochen-BGH-Linie
Versicherer hat ausdrücklich und endgültig abgelehntTag der Ablehnung (§ 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB)

Bei strittiger Konstellation entscheidet das Gericht — in der Praxis aber oft eng am Datum der vollständigen Anspruchsanzeige plus 4 Wochen.


Was du jetzt machst — konkret

💡 Die wichtigste Regel

Verzugszinsen immer mit einklagen. Sie sind kostenlose Zusatzforderung — der Streitwert (für Gerichtskosten) richtet sich nach der Hauptforderung, die Zinsen kommen oben drauf.

🛠 Drei Punkte

1. Verzugs-Eintritt sauber dokumentieren Anspruchsschreiben mit Rückschein, Mahnung mit Rückschein. Beide Daten in deiner Akte.

2. Zinsbetrag laufend berechnen Pro Tag aktualisieren. Online-Rechner wie Verzugszinsrechner helfen. Stand am Tag der Klage einsetzen.

3. Im Klage-/Mahnbescheid als Nebenforderung anführen Standard-Klausel: „zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem [Datum]".

📝 Formulierung im Mahnbescheid

Hauptforderung:          9.600,00 €
Nebenforderung:          Zinsen in Höhe von 5 Prozent-
                         punkten über dem Basiszinssatz
                         seit dem 1.7.2024

Was die Versicherung typischerweise behauptet

„Zinsen werden bei Erfüllung berücksichtigt — kein Streit nötig."

In der Praxis werden Zinsen oft „vergessen", wenn du nicht explizit nachforderst. Immer explizit auf die Forderung schreiben.

„Zinslauf erst ab Mahnung."

Falsch bei BGH-Linie zur angemessenen Prüfungszeit. Verzug tritt automatisch nach Ablauf der Prüfungszeit ein — Zinsen ab diesem Tag, nicht erst ab Mahnung.

„Wir verrechnen mit einer angeblichen Mitschuld."

Versuche, Zinsen über eine pauschale Mitverschuldensquote zu kürzen, sind unzulässig, solange die Quote nicht rechtskräftig festgestellt ist.


Häufige Fragen

Wie hoch sind Verzugszinsen aktuell? Aktuell liegt der Basiszinssatz bei Werten zwischen 3 und 4 % — daraus ergibt sich ein Verzugszinssatz von 8 bis 9 % p. a. Konkrete Werte unter bundesbank.de.

Kann ich Zinseszinsen verlangen? Nur eingeschränkt. Auf Verzugszinsen selbst gibt es keine Zinseszinsen (§ 289 BGB). Aber: Ab Rechtshängigkeit (Klage-Erhebung) entsteht ein eigener Anspruch auf Prozesszinsen parallel zum Verzugszins — das ist faktisch eine Verdopplung.

Werden Verzugszinsen versteuert? Verzugszinsen sind grundsätzlich Kapitalerträge und unterliegen der Einkommensteuer, falls der Freibetrag überschritten wird. Schmerzensgeld bleibt steuerfrei — auch der darauf entfallende Zinsanteil ist nach BFH-Linie typischerweise steuerlich neutral, das gilt aber individuell zu prüfen.

Kann der Versicherer Zinsen einfach kürzen, wenn er „Goodwill" zahlt? Nein. Zinsen sind gesetzlich vorgesehen und nicht verhandelbar bei nachgewiesenem Verzug. Eine pauschale Kürzung ohne rechtliche Grundlage ist abzulehnen.

Lohnt sich der Aufwand für 100–200 € Zinsen? Ja. Erstens summieren sich Zinsen bei längeren Verfahren schnell auf höhere Beträge. Zweitens kosten dich Anwalt und Geltendmachung nichts (Anwaltskosten zahlt der Versicherer). Drittens erhöhen die Zinsen den Druck zur schnellen Regulierung — sie wirken präventiv gegen Verschleppung.


Verwandte Begriffe


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Quellen

  • Bürgerliches Gesetzbuch §§ 286, 288, 289, 291 — gesetze-im-internet.de/bgb
  • § 247 BGB — Basiszinssatz
  • Deutsche Bundesbank — Aktueller Basiszinssatz: bundesbank.de
  • Palandt/Grüneberg, BGB-Kommentar, § 288
  • Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht

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