Linksabbieger-Unfall — Haftung bei Kollision mit Entgegenkommer
Auch bekannt als
§ 9 StVO Linksabbiegen · Abbieger-Kollision · Gegenverkehrs-Kollision
Quote nach Szenario
| Konstellation | Linksabbieger : Entgegenkommer |
|---|---|
| Standard-Linksabbiegen ohne Vorrang | 100 : 0 |
| Linksabbieger + Entgegenkommer zu schnell | 70 : 30 |
| Linksabbieger + Entgegenkommer überholt | 60 : 40 |
| Linksabbiegen bei grünem Linkspfeil + Entgegen-Rotlicht | 0 : 100 |
| Beide gleichzeitig nach links abbiegen | 50 : 50 |
Rechtlicher Rahmen
§ 9 Abs. 3 StVO: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchlassen und sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Konsequenz: Anscheinsbeweis gegen den Linksabbieger. Selbst bei vermeintlich kurzem Abstand zum Entgegenkommer trägt der Abbieger die Sorgfaltspflicht.
Häufige Fragen
Wer ist schuld bei Linksabbieger-Unfall? In aller Regel der Linksabbieger — Anscheinsbeweis. Standard-Quote 100 : 0.
Was, wenn der Entgegenkommer zu schnell war? Bei nachweisbar erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung Mit-Quote 20–40 %.
Was bei grünem Linkspfeil? Mit grünem Linkspfeil hast du Vorrang. Bei Entgegenkommer-Rotlichtverstoß: 0 : 100.
Verwandte Begriffe
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Quellen
- StVO § 9 — gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html
- BGH-Rechtsprechung zum Linksabbieger
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