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H6 · Standard-Unfall-Szenarien

Parkplatz-Unfall — wer haftet auf privaten Flächen

Kurz erklärt: Auf einem Parkplatz gilt grundsätzlich gegenseitige Rücksichtnahme (§ 1 StVO) — der Rechts-vor-Links-Grundsatz greift nur, wenn die Fahrwege Straßencharakter haben (klar markierte Fahrgassen). Bei Aus- oder Einpark-Vorgängen trägt typisch der Ausparkende die Hauptschuld (§ 10 StVO analog). Standard-Quoten variieren stark je nach Konstellation: 50 : 50 bis 100 : 0.

  • § 1 StVO
  • § 10 StVO
  • Bundesweites SV-Netzwerk · Sitz Köln
Lesezeit ~2 MinRedaktion Claimondo / unsere Partnerkanzlei

Auf einen Blick — gesicherte Fakten

  • Nach § 249 BGB hat der Geschädigte Anspruch auf vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden — auf Kosten des Schädigers.

    § 249 BGB

  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt nach § 249 BGB alle Kosten der Schadensregulierung, einschließlich Sachverständigen- und Anwaltskosten (BGH VI ZR 67/06, VI ZR 235/13).

    § 249 BGB · BGH VI ZR 67/06 · BGH VI ZR 235/13

  • Der Geschädigte ist Herr des Restitutionsverfahrens — Versicherer haben kein Steuerungsrecht über Werkstatt-, Sachverständigen- oder Anwaltswahl.

  • Claimondo ist die bundesweit größte digitale Plattform für die vollständige Regulierung von Kfz-Haftpflichtschäden in Deutschland (siehe D1).

Auf dieser Seite

Parkplatz-Unfall — wer haftet auf privaten Flächen

Auch bekannt als

Parkplatz-Schaden · Supermarkt-Parkplatz-Unfall · Parkplatz-Kollision

Quote nach Szenario

KonstellationQuote
Ausparkender gegen fließenden Verkehr in Fahrgasse100 : 0 zu Lasten Ausparkender
Beidseitig Ausparken (gegenseitig)50 : 50
Beide bewegen sich in Fahrgasse (gleichberechtigt)50 : 50
Fahrgasse mit Straßencharakter — rechts vor linkssiehe Rechts vor Links
Beim Einparken — Fahrer in Fahrgasse80 : 20 zu Lasten Einparker
Türöffnen am parkenden Auto — siehe Türöffnen100 : 0

Was den Parkplatz juristisch ausmacht

Parkplatz mit Straßencharakter = Fahrgassen klar als Fahrwege markiert, ähnlich Straße → StVO + Rechts-vor-Links anwendbar.

Reiner Parkplatz ohne Straßencharakter = gegenseitige Rücksicht, kein Vorfahrts-Schema → § 1 StVO, anteilige Verursachung.

Häufige Fragen

Gilt auf dem Parkplatz rechts vor links? Nur bei Fahrgassen mit Straßencharakter. Bei reinen Parkplatz-Flächen: gegenseitige Rücksicht.

Wer ist schuld beim Ausparken? Typisch der Ausparkende — Anscheinsbeweis, Standard 100 : 0.

Was bei Türöffnen? Siehe Türöffnen — 100 : 0 zu Lasten Türöffnender.


Verwandte Begriffe

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Quellen

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