Parkplatz-Unfall — wer haftet auf privaten Flächen
Auch bekannt als
Parkplatz-Schaden · Supermarkt-Parkplatz-Unfall · Parkplatz-Kollision
Quote nach Szenario
| Konstellation | Quote |
|---|---|
| Ausparkender gegen fließenden Verkehr in Fahrgasse | 100 : 0 zu Lasten Ausparkender |
| Beidseitig Ausparken (gegenseitig) | 50 : 50 |
| Beide bewegen sich in Fahrgasse (gleichberechtigt) | 50 : 50 |
| Fahrgasse mit Straßencharakter — rechts vor links | siehe Rechts vor Links |
| Beim Einparken — Fahrer in Fahrgasse | 80 : 20 zu Lasten Einparker |
| Türöffnen am parkenden Auto — siehe Türöffnen | 100 : 0 |
Was den Parkplatz juristisch ausmacht
Parkplatz mit Straßencharakter = Fahrgassen klar als Fahrwege markiert, ähnlich Straße → StVO + Rechts-vor-Links anwendbar.
Reiner Parkplatz ohne Straßencharakter = gegenseitige Rücksicht, kein Vorfahrts-Schema → § 1 StVO, anteilige Verursachung.
Häufige Fragen
Gilt auf dem Parkplatz rechts vor links? Nur bei Fahrgassen mit Straßencharakter. Bei reinen Parkplatz-Flächen: gegenseitige Rücksicht.
Wer ist schuld beim Ausparken? Typisch der Ausparkende — Anscheinsbeweis, Standard 100 : 0.
Was bei Türöffnen? Siehe Türöffnen — 100 : 0 zu Lasten Türöffnender.
Verwandte Begriffe
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Quellen
- StVO §§ 1, 10 — gesetze-im-internet.de/stvo_2013
- BGH-Rechtsprechung zu Parkplatz-Unfällen
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