Auch bekannt als
Allgemeine Unkosten · Pauschalbetrag eigene Aufwendungen · Allgemeine Auslagen · Mehrkosten Mobilität
In einem Satz erklärt
Eigene Kosten sind alle unfallbedingten Klein-Aufwendungen – Taxi, Fahrt-, Telefon-, Porto-Kosten – pauschal oder konkret erstattbar.
In drei Sätzen erklärt
Im Verlauf der Schadensregulierung entstehen zahlreiche Klein-Aufwendungen, die du selbst tragen musst – Fahrt zu Werkstatt und Arzt, Taxi-Fahrten ohne eigenen Pkw, Einschreiben mit Rückschein, Kopien von Unterlagen, Telefonate mit Versicherer, Anwalt, Sachverständigem. Gerichtlich wird hierfür oft eine Pauschale von 25–30 € anerkannt – alternativ können konkrete Belege eingereicht werden, wenn die Summe der tatsächlichen Aufwendungen die Pauschale überschreitet (typisch bei längerer Reparatur oder umfangreicher Korrespondenz). Erstattungsgrundlage ist § 249 BGB; gesammelt mit allen anderen Schadenspositionen geltend zu machen.
Die fünf Schlüsselzahlen
- 25–30 € typische Auslagen-Pauschale
- § 249 BGB Anspruchsgrundlage
- 0,30 €/km typische Fahrtkosten-Erstattung Eigen-Pkw
- Belege archivieren – wenn über Pauschale
- Pauschal oder konkret – du wählst
Was zu eigenen Kosten zählt
| Position | Beispiel |
|---|---|
| Fahrtkosten | Fahrten zu Arzt, Therapeut, Werkstatt, Sachverständigem (0,30 €/km Eigen-Pkw) |
| Taxi-Kosten | Wenn nicht selbst fahrbar oder kein Ersatzfahrzeug |
| Porto | Einschreiben mit Rückschein, Briefe an Versicherer |
| Telefonate | Versicherer, Anwalt, Werkstatt, Sachverständiger |
| Kopien | Schadenanzeige, Polizeibericht, Atteste, Gutachten |
| Internet- / Druck-Kosten | Online-Recherchen, Ausdrucke |
| Parkgebühren | Bei Werkstatt-/Arzt-Besuchen |
Pauschale vs. konkrete Abrechnung
Pauschale (Standard)
- 25–30 € pauschal
- Keine Belege erforderlich
- Schnelle Abwicklung
- Empfehlenswert bei kleineren Schäden
Konkrete Belege (bei hohem Aufwand)
- Alle Quittungen, Kopien, Stempel
- Erhöhter Aufwand
- Höhere Summe möglich (oft 60–150 €)
- Lohnt sich bei längerer Schadens-Korrespondenz
Was die Versicherung typischerweise behauptet
„Eigene Aufwendungen sind pauschal mit der Regulierung abgegolten."
Falsch. Auslagen-Pauschale ist eine eigenständige Position – entweder pauschal oder konkret zu beantragen.
„Keine Belege, kein Anspruch."
Pauschal-Anspruch besteht auch ohne Belege (gerichtliche Praxis).
Was du jetzt machst – konkret
💡 Die wichtigste Regel
Pauschale immer geltend machen – niedrige Schwelle, kein Aufwand. Bei hohem Aufwand auf konkrete Belege umstellen.
🛠 Zwei Schritte
1. Pauschale 25–30 € im Anspruchsschreiben separat aufführen Position „Auslagen-Pauschale" klar benennen.
2. Bei höherem Aufwand: Belege sammeln Alle Quittungen archivieren, gesamtsumme berechnen, einreichen.
Häufige Fragen
Wer zahlt das Taxi nach Unfall? Wenn unfallbedingt nicht selbst fahrbar: der Versicherer als Teil der eigenen Kosten oder als Mobilitäts-Mehrkosten.
Wie hoch sind erstattbare Fahrtkosten? 0,30 €/km für Eigen-Pkw-Fahrten zu Behandlungen, Werkstatt, Sachverständigem. Alternativ Taxi-Belege bei medizinischer Notwendigkeit.
Was ist eine Auslagen-Pauschale? Pauschaler Erstattungsbetrag für allgemeine Unkosten (Porto, Telefon, Kopien) – typisch 25–30 €, ohne Belege erstattbar.
Bekomme ich die Pauschale automatisch? Nein – aktiv im Anspruchsschreiben beantragen. Versicherer regulieren nur, was explizit gefordert wird.
Lohnt sich konkrete Abrechnung statt Pauschale? Bei längerer Schadens-Korrespondenz und vielen Belegen ja – gesamtsumme oft 60–150 €.
Verwandte Begriffe
- Heilbehandlungskosten – medizinische Fahrt
- Mietwagen – bei Mobilitäts-Bedarf
- Nutzungsausfall – alternativ
- Reparaturkosten – Werkstatt-Besuch
Wenn du nicht weiter weißt
Eigene Kosten sind klein, summieren sich aber. Bei vollständiger Berücksichtigung ein Plus von typisch 50–200 € zur Gesamterstattung.
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Quellen
- BGB § 249 – gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html
- BGH-Rechtsprechung zur Auslagen-Pauschale, ständige Rechtsprechung
- Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht
Nächster Schritt für Betroffene
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