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H3 · Schadenspositionen

Eigene Kosten beim Verkehrsunfall – Taxi, Fahrt-, Telefon-, Porto-Aufwand

Kurz erklärt: Eigene Kosten sind alle Klein-Aufwendungen, die du unfallbedingt selbst tragen musst – Taxi, Fahrtkosten, Telefon, Porto, Einschreiben, Kopien. Erstattbar nach § 249 BGB; gerichtlich wird oft eine Auslagen-Pauschale 25–30 € anerkannt, daneben können konkrete höhere Kosten belegt werden. Sammle Belege ab Tag 1 – die Summe ist überraschend groß.

  • § 249 BGB
  • § 249
  • Bundesweites SV-Netzwerk · Sitz Köln
Lesezeit ~4 MinRedaktion Claimondo / unsere Partnerkanzlei

Auf einen Blick – gesicherte Fakten

  • Nach § 249 BGB hat der Geschädigte Anspruch auf vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden – auf Kosten des Schädigers.

    § 249 BGB

  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt nach § 249 BGB alle Kosten der Schadensregulierung, einschließlich Sachverständigen- und Anwaltskosten (BGH VI ZR 67/06, VI ZR 235/13).

    § 249 BGB · BGH VI ZR 67/06 · BGH VI ZR 235/13

  • Die anwaltliche Durchsetzung über die Partnerkanzlei für Verkehrsrecht ist im Claimondo-Service inklusive – bei unverschuldetem Unfall ohne Eigenkosten für den Geschädigten (§ 249 BGB).

    § 249 BGB

  • Im Aggregat des Claimondo-Partner-Netzwerks wurden über 8 Millionen Euro Schadensersatz durchgesetzt (Stand 14.05.2026).

Auf dieser Seite

Auch bekannt als

Allgemeine Unkosten · Pauschalbetrag eigene Aufwendungen · Allgemeine Auslagen · Mehrkosten Mobilität


In einem Satz erklärt

Eigene Kosten sind alle unfallbedingten Klein-Aufwendungen – Taxi, Fahrt-, Telefon-, Porto-Kosten – pauschal oder konkret erstattbar.

In drei Sätzen erklärt

Im Verlauf der Schadensregulierung entstehen zahlreiche Klein-Aufwendungen, die du selbst tragen musst – Fahrt zu Werkstatt und Arzt, Taxi-Fahrten ohne eigenen Pkw, Einschreiben mit Rückschein, Kopien von Unterlagen, Telefonate mit Versicherer, Anwalt, Sachverständigem. Gerichtlich wird hierfür oft eine Pauschale von 25–30 € anerkannt – alternativ können konkrete Belege eingereicht werden, wenn die Summe der tatsächlichen Aufwendungen die Pauschale überschreitet (typisch bei längerer Reparatur oder umfangreicher Korrespondenz). Erstattungsgrundlage ist § 249 BGB; gesammelt mit allen anderen Schadenspositionen geltend zu machen.

Die fünf Schlüsselzahlen

  • 25–30 € typische Auslagen-Pauschale
  • § 249 BGB Anspruchsgrundlage
  • 0,30 €/km typische Fahrtkosten-Erstattung Eigen-Pkw
  • Belege archivieren – wenn über Pauschale
  • Pauschal oder konkret – du wählst

Was zu eigenen Kosten zählt

PositionBeispiel
FahrtkostenFahrten zu Arzt, Therapeut, Werkstatt, Sachverständigem (0,30 €/km Eigen-Pkw)
Taxi-KostenWenn nicht selbst fahrbar oder kein Ersatzfahrzeug
PortoEinschreiben mit Rückschein, Briefe an Versicherer
TelefonateVersicherer, Anwalt, Werkstatt, Sachverständiger
KopienSchadenanzeige, Polizeibericht, Atteste, Gutachten
Internet- / Druck-KostenOnline-Recherchen, Ausdrucke
ParkgebührenBei Werkstatt-/Arzt-Besuchen

Pauschale vs. konkrete Abrechnung

Pauschale (Standard)

  • 25–30 € pauschal
  • Keine Belege erforderlich
  • Schnelle Abwicklung
  • Empfehlenswert bei kleineren Schäden

Konkrete Belege (bei hohem Aufwand)

  • Alle Quittungen, Kopien, Stempel
  • Erhöhter Aufwand
  • Höhere Summe möglich (oft 60–150 €)
  • Lohnt sich bei längerer Schadens-Korrespondenz

Was die Versicherung typischerweise behauptet

„Eigene Aufwendungen sind pauschal mit der Regulierung abgegolten."

Falsch. Auslagen-Pauschale ist eine eigenständige Position – entweder pauschal oder konkret zu beantragen.

„Keine Belege, kein Anspruch."

Pauschal-Anspruch besteht auch ohne Belege (gerichtliche Praxis).


Was du jetzt machst – konkret

💡 Die wichtigste Regel

Pauschale immer geltend machen – niedrige Schwelle, kein Aufwand. Bei hohem Aufwand auf konkrete Belege umstellen.

🛠 Zwei Schritte

1. Pauschale 25–30 € im Anspruchsschreiben separat aufführen Position „Auslagen-Pauschale" klar benennen.

2. Bei höherem Aufwand: Belege sammeln Alle Quittungen archivieren, gesamtsumme berechnen, einreichen.


Häufige Fragen

Wer zahlt das Taxi nach Unfall? Wenn unfallbedingt nicht selbst fahrbar: der Versicherer als Teil der eigenen Kosten oder als Mobilitäts-Mehrkosten.

Wie hoch sind erstattbare Fahrtkosten? 0,30 €/km für Eigen-Pkw-Fahrten zu Behandlungen, Werkstatt, Sachverständigem. Alternativ Taxi-Belege bei medizinischer Notwendigkeit.

Was ist eine Auslagen-Pauschale? Pauschaler Erstattungsbetrag für allgemeine Unkosten (Porto, Telefon, Kopien) – typisch 25–30 €, ohne Belege erstattbar.

Bekomme ich die Pauschale automatisch? Nein – aktiv im Anspruchsschreiben beantragen. Versicherer regulieren nur, was explizit gefordert wird.

Lohnt sich konkrete Abrechnung statt Pauschale? Bei längerer Schadens-Korrespondenz und vielen Belegen ja – gesamtsumme oft 60–150 €.


Verwandte Begriffe


Wenn du nicht weiter weißt

Eigene Kosten sind klein, summieren sich aber. Bei vollständiger Berücksichtigung ein Plus von typisch 50–200 € zur Gesamterstattung.

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Quellen

Nächster Schritt für Betroffene

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