Wer nach einem unverschuldeten Unfall auf sein Auto verzichten muss, bekommt Geld für jeden Ausfalltag — auch ohne Mietwagen. Wie viel, zeigt der Rechner.
Doğrudan Yanıt · §249 BGB
Fahrzeugklasse und Ausfalltage wählen — die Schätzung erscheint sofort.
Doğrudan Yanıt · §249 BGB · Nutzungsausfall-Orientierungswerte
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Fahrzeugklasse und Ausfalldauer aus dem Sachverständigen-Gutachten.
Gutachten beauftragen| Klasse | Fahrzeugtyp | Beispiele | € pro Tag |
|---|---|---|---|
| A | Kleinstwagen | Smart, VW up! | 23–27 € |
| B | Kleinwagen | VW Polo, Ford Fiesta, Opel Corsa | 29–35 € |
| C | Kompaktklasse | VW Golf (Basis), Opel Astra | 38–43 € |
| D | untere Mittelklasse | VW Golf (stärker motorisiert), Ford Focus | 50–59 € |
| E | Mittelklasse | VW Passat, BMW 3er | 59–65 € |
| F | obere Mittelklasse | Audi A4, Mercedes C-Klasse | 65–79 € |
| G | Oberklasse | Audi A6, BMW 5er | 79–99 € |
| H | Luxusklasse | Mercedes E-Klasse, Lexus ES | 99–119 € |
| J | Oberklasse (SUV/Van) | BMW X5, Audi Q7 | 119–139 € |
| K | Sportwagen/Oberklasse | Porsche 911, Mercedes S-Klasse | 139–175 € |
| L | Luxus-Sportwagen | Lamborghini, Ferrari | 175–219 € |
Orientierungswerte. Die verbindliche Einstufung nimmt der Sachverständige im Gutachten vor — bei älteren Fahrzeugen üblicherweise mit Rückstufung um eine oder zwei Klassen.
Doğrudan Yanıt · §249 BGB
Je nach Fahrzeugklasse: rund 23–27 € bei Kleinstwagen (Klasse A), 59–65 € in der Mittelklasse (Klasse E, z. B. VW Passat oder BMW 3er) und 175–219 € bei Luxus-Sportwagen (Klasse L). Die konkrete Einstufung nimmt der Sachverständige vor.
Wenn Sie unverschuldet geschädigt sind, das Fahrzeug nicht nutzbar war und Sie es in dieser Zeit auch genutzt hätten. Wer stattdessen einen Mietwagen nimmt, bekommt keinen Nutzungsausfall.
Für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten plus Überlegungs- und Bestellzeit. Im Reparaturfall sind das typischerweise etwa 12 bis 14 Tage, bei Totalschaden 10 bis 14 Tage.
In der Praxis ja: ab etwa fünf Jahren üblicherweise eine Klasse zurück, ab etwa zehn Jahren zwei. Aus Klasse E wird dann rechnerisch D beziehungsweise C. Der Anspruch selbst bleibt bestehen.
Die Ausfalldauer ergibt sich aus dem Gutachten. Bei Reparatur wird der Nutzungsausfall in der Regel rückwirkend nach nachgewiesener Instandsetzung geltend gemacht — deshalb ist ein vollständiges Gutachten die Grundlage.
Nutzungsausfall steht im Gutachten — oder er wird nicht gezahlt. Wir vermitteln Ihnen einen unabhängigen Sachverständigen, bei unverschuldetem Unfall kostenlos.
Was hier steht, gilt bundesweit. Wie es an Ihrem Ort abläuft – mit zuständigem Amtsgericht und den Honorarspannen der Region – steht auf der jeweiligen Stadtseite.