E-Auto-Gutachter nach unverschuldetem Unfall
Beim Elektroauto entscheidet die Hochvolt-Batterie über die Schadenshöhe — und verdeckte Zellschäden bleiben ohne Fachdiagnose unentdeckt. Ein spezialisierter, unabhängiger Sachverständiger sichert den vollen Anspruch. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Kosten die gegnerische Haftpflicht — für Sie 0 €.
Die Batterie entscheidet — lassen Sie sie fachkundig prüfen
Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie Ihren eigenen, unabhängigen Sachverständigen frei (§ 249 BGB). Bei Elektrofahrzeugen ist die Hochvolt-Diagnose entscheidend: Schon moderate Schäden können die Batterie oder die Schutzstruktur betreffen und über Reparatur oder Totalschaden entscheiden. Die Honorarkosten trägt der gegnerische Haftpflichtversicherer (BGH VI ZR 67/06).
- Eigener, Hochvolt-erfahrener Sachverständiger
- Batterie-Diagnose auch bei verdeckten Schäden
- Merkantile Wertminderung korrekt beziffert
- Honorar nach BVSK-Tabelle erstattungsfähig
Was ein qualifiziertes E-Auto-Gutachten umfasst
Über den klassischen Karosserieschaden hinaus deckt ein fachgerechtes Elektro-Gutachten ab:
- Hochvolt-Batterie-Diagnose — auch verdeckte Zell- & Modulschäden
- Struktur- & Crashrahmen-Prüfung (Batterieschutz)
- Kalibrierung von Assistenzsystemen (ADAS, Sensorik, Kameras)
- Merkantile Wertminderung — marktkritischer Batteriezustand
- Wirtschaftlichkeit: Reparatur vs. Wiederbeschaffung
- Spezialwerkstatt & Hochvolt-Freischaltung berücksichtigt
Ihre Ansprüche im Detail
Was Sie jetzt konkret tun können
- Sachverständigen auf der Karte finden: claimondo.de/gutachter-finden — interaktive Karte mit allen Partner-Sachverständigen, Marker klicken, freien Termin sehen.
- Kostenlose KI-Erstbewertung in 60 Sekunden: claimondo.de/ersteinschaetzung — drei Fotos und eine kurze Beschreibung reichen.
- Schaden direkt melden mit Rückruf in unter 15 Minuten: claimondo.de/schaden-melden — ohne Anmeldung, 3 Felder.
- Telefonisch: 0221 25906530 (Mo–Fr 08–20, Sa+So 09–18 Uhr)
Claimondo ist die bundesweit größte digitale Plattform für die vollständige Regulierung von Kfz-Haftpflichtschäden in Deutschland. Für unverschuldet Geschädigte 0 € Eigenkosten nach § 249 BGB (vorbehaltlich Anerkenntnis durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer).
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Anonyme Erst-Einschätzung. Antwort in unter 15 Minuten. Bei unverschuldetem Unfall trägt der Gegner die Anwaltskosten.