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H3 · Schadenspositionen

Beilackierung nach Unfall – wann die Versicherung sie zahlen muss

Kurz erklärt: Beilackierung heißt, dass die Werkstatt angrenzende, unbeschädigte Bauteile mitlackiert – damit das reparierte Teil farblich nicht absticht. Bei modernen Metallic- und Effektlacken ist das in vielen Fällen technisch nicht vermeidbar. Der Bundesgerichtshof hat die Position in VI ZR 174/24 als erstattungsfähig bestätigt. Trotzdem ist sie einer der am häufigsten gestrichenen Posten – meist pauschal im Prüfbericht, ohne dass jemand dein Fahrzeug gesehen hat.

  • BGH VI ZR 174/24
  • § 249 BGB
  • Bundesweites SV-Netzwerk · Sitz Köln
Lesezeit ~6 MinRedaktion Claimondo / unsere Partnerkanzlei
Auf dieser Seite

Auch bekannt als

Farbtonangleichung · Angleichlackierung · Beilack · Mitlackierung angrenzender Teile

In einem Satz erklärt

Beilackierung ist das Mitlackieren unbeschädigter Nachbarteile, damit der Farbton nach der Reparatur wieder durchgehend stimmt – und sie gehört nach § 249 BGB zur fachgerechten Wiederherstellung, wenn sie technisch erforderlich ist.

In drei Sätzen erklärt

Moderne Lacke – besonders Metallic-, Perleffekt- und Mehrschichtsysteme – lassen sich praktisch nie so exakt nachmischen, dass ein einzeln lackiertes Bauteil im Tageslicht unsichtbar bleibt. Damit die Reparatur nicht an einer sichtbaren Farbkante endet, wird der Farbverlauf in die angrenzenden Teile „ausgeblendet"; genau das ist die Beilackierung. Der Bundesgerichtshof hat mit VI ZR 174/24 klargestellt, dass diese Position bei modernen Lacken erstattungsfähig ist – die Frage ist damit nicht mehr ob, sondern nur noch, ob sie im konkreten Fall technisch erforderlich war.

Die fünf Schlüsselzahlen

Rechtsgrundlage§ 249 Abs. 2 BGB – Naturalrestitution
LeitentscheidungBGH VI ZR 174/24 – erstattungsfähig bei modernen Lacken
Wer beurteilt die Notwendigkeitder Sachverständige am Fahrzeug
Wer streicht die Positionder Prüfdienst nach Aktenlage
Typisch betroffenMetallic-, Perleffekt-, Mehrschichtlacke

Warum Beilackierung technisch nötig ist

Ein Lack ist keine reine Farbnummer. Metallic- und Effektlacke enthalten Partikel, die sich beim Spritzen ausrichten – abhängig von Düse, Abstand, Luftfeuchte, Schichtdicke und Alter des vorhandenen Lacks. Zwei Bauteile mit identischem Farbcode können deshalb sichtbar unterschiedlich wirken, sobald Licht schräg einfällt.

Dazu kommt die Alterung: Ein sechs Jahre alter Originallack hat durch UV-Einstrahlung einen anderen Ton als frisch angemischtes Material derselben Nummer. Wird nur das beschädigte Teil lackiert, entsteht an der Bauteilkante ein sichtbarer Absatz.

Die Beilackierung löst das, indem der neue Lack in das Nachbarteil hinein „ausgeblendet" wird – der Übergang verläuft dann in der Fläche statt an der Kante.

Wann sie regelmäßig erforderlich ist

  • Metallic- und Perleffektlacke – je feiner der Effekt, desto sichtbarer die Abweichung
  • Große, ebene Flächen nebeneinander (Tür neben Seitenwand, Kotflügel neben Motorhaube)
  • Ältere Fahrzeuge mit gealtertem Originallack
  • Mehrschichtsysteme, bei denen die Deckkraft von der Schichtdicke abhängt

Wann sie nicht anfällt

  • Uni-Lacke in einfachen Farbtönen lassen sich oft exakt treffen
  • Kleinteile mit Sicke oder Kante als natürlicher Abschluss – dort endet der Farbverlauf ohnehin
  • Wenn der Sachverständige sie nicht kalkuliert hat, weil sie im konkreten Fall nicht nötig ist

Was der BGH entschieden hat

Mit VI ZR 174/24 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die Beilackierung bei modernen Lacken eine erstattungsfähige Position ist. Damit ist der jahrelange Grundsatzstreit, ob es sich um „Sowieso-Kosten" oder um überflüssigen Aufwand handelt, entschieden.

Fachverbände wie der ZKF (Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik) und das IFL vertreten diese Position schon länger; die BGH-Entscheidung stützt sie. Das ist praktisch wichtig: Wenn dein Sachverständiger die Beilackierung kalkuliert und die Versicherung sie streicht, steht deine Seite nicht allein mit einer Meinung da.

Wichtig: Der BGH sagt nicht, dass Beilackierung immer zu zahlen ist. Er sagt, dass sie erstattungsfähig ist, wenn sie technisch erforderlich ist. Diese Beurteilung gehört zum Sachverständigen – nicht in einen Prüfbericht, der nach Aktenlage erstellt wurde.

Die typische Kürzung – und woran du sie erkennst

Die Streichung kommt selten mit technischer Begründung. Typische Formulierungen im Prüfbericht:

Was im Schreiben stehtWas es bedeutet
„Beilackierung nicht erforderlich"Pauschalkürzung ohne Fahrzeugbesichtigung
„Nur bei tatsächlicher Reparatur"Versuch, die Position bei fiktiver Abrechnung zu streichen
„Position entspricht nicht dem Schadenbild"Widerspruch zum Gutachten – ohne Gegengutachten
„Farbtonangleichung ist Sowieso-Aufwand"Behauptung, die der BGH so nicht stützt

Das Muster ist immer dasselbe: Ein Prüfdienstleister bewertet die Kalkulation deines Sachverständigen am Schreibtisch, ohne das Fahrzeug gesehen zu haben. Wie diese Prüfberichte entstehen und was sie wert sind, steht ausführlich unter Sachverständigen-Kosten.

Beilackierung bei fiktiver Abrechnung

Rechnest du fiktiv ab – also nach Gutachten, ohne die Reparatur durchführen zu lassen —, versuchen Versicherer die Position besonders häufig zu streichen: Es werde ja nicht lackiert, also entstehe kein Aufwand.

Dieses Argument verkennt die Systematik der fiktiven Abrechnung. Dort wird der objektiv erforderliche Reparaturaufwand ersetzt, nicht der tatsächlich angefallene. Genau deshalb bekommst du bei fiktiver Abrechnung auch keine Mehrwertsteuer, wohl aber die kalkulierten Arbeitswerte. Was zum erforderlichen Aufwand gehört, steht im Gutachten – und wenn die Beilackierung dort begründet kalkuliert ist, gehört sie dazu.

Die Grundlagen zu beiden Abrechnungswegen findest du unter Reparaturkosten.

Was du jetzt machst – konkret

  1. Prüfbericht neben das Gutachten legen. Vergleiche Position für Position. Gestrichene Beilackierung steht meist ohne technische Begründung da.
  2. Deinen Sachverständigen einschalten. Er hat das Fahrzeug gesehen und kann die Erforderlichkeit begründen – eine Stellungnahme zur gekürzten Position ist der wirksamste Schritt.
  3. Nicht selbst nachverhandeln. Wer die Kürzung „aus Kulanz" akzeptiert, verliert den Betrag endgültig.
  4. Frist setzen. Reagiert die Versicherung nicht, gelten die üblichen Regulierungsfristen – siehe 4-Wochen-Frist.

💡 Die wichtigste Regel

Eine gestrichene Beilackierung ist kein technisches Urteil, sondern zunächst eine Behauptung. Technisch beurteilen kann sie nur, wer den Lack am Fahrzeug gesehen hat. Genau das ist der Punkt, an dem dein Gutachten mehr wiegt als ein Prüfbericht nach Aktenlage.

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