Die 5 wichtigsten Sofort-Schritte nach einem Unfall — richtig gehandelt, sichern Sie Reparatur, Wertminderung und alle weiteren Ansprüche.
Direkt-Antwort · § 249 BGB · BGH VI ZR 67/06
Warnblinker an, Warndreieck aufstellen (innerorts ~50 m, außerorts ~100 m, Autobahn ~150–400 m), Warnweste anziehen. Verletzten helfen und bei Personenschaden sofort 112 rufen. Bringen Sie sich selbst aus dem Gefahrenbereich.
Fotos aus mehreren Winkeln: Schäden, Endposition beider Fahrzeuge, Kennzeichen, Bremsspuren, Verkehrszeichen. Daten der Gegenseite notieren (Name, Anschrift, Versicherung, Kennzeichen, Fahrer). Zeugen ansprechen. Bei unklarer Schuld, Fahrerflucht oder Personenschaden: Polizei (110) rufen.
Geben Sie weder am Unfallort noch am Telefon ein Schuldeingeständnis ab und unterschreiben Sie keine Erklärung der gegnerischen Versicherung. Bietet die Gegenseite eine »schnelle, kostenlose« Abwicklung an, ist das Schadensteuerung — verweisen Sie freundlich auf Ihren Gutachter und Anwalt.
Bei Schaden über etwa 750 € haben Sie Anspruch auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen (BGH VI ZR 67/06). Beauftragen Sie nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung — dieser arbeitet in deren Interesse. Termin idealerweise vor jeder Reparatur.
Melden Sie den Schaden — bei Claimondo in 5 Minuten online. Wir koordinieren Gutachter, Werkstatt und Partnerkanzlei. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Haftpflicht auch die Anwaltskosten (§ 249 BGB).
Pflicht ist es bei Personenschaden, Fahrerflucht oder erheblichem Sachschaden mit unklarer Schuld. Bei eindeutigen kleinen Blechschäden mit einvernehmlichem Datenaustausch ist die Polizei nicht zwingend — ein polizeiliches Protokoll hilft aber später als Beweis. Im Zweifel rufen Sie an (110).
Schäden an beiden Fahrzeugen aus mehreren Winkeln, die Endposition der Fahrzeuge im Verkehrsraum, alle Kennzeichen, Bremsspuren, Splitter, Verkehrszeichen und Ampeln. Außerdem Führerschein und Versicherungsdaten der Gegenseite. Lieber zu viele Fotos als zu wenige.
Nein — warten Sie das Gutachten ab. Wird vor der Begutachtung repariert, lässt sich der Schaden nicht mehr neutral dokumentieren, und die Versicherung kürzt oder verweigert die Erstattung. Der Gutachter-Termin ist in der Regel innerhalb von 48 Stunden möglich.
Sie sind nicht verpflichtet, der gegnerischen Versicherung am Telefon Angaben zu Hergang, Schuld oder Verletzungen zu machen. Solche Aussagen werden später gern gegen Sie verwendet. Verweisen Sie freundlich auf Ihren Gutachter und Ihren Anwalt.
Dann sind Beweissicherung und Polizei besonders wichtig. Unfallskizze, Zeugen und Fotos entscheiden später über die Haftungsquote. Auch bei Teilschuld lohnt ein eigener Gutachter — Ihr Schaden wird anteilig erstattet, und ein neutrales Gutachten verhindert überhöhte Mitverschuldens-Quoten der Gegenseite.
In 5 Minuten gemeldet — wir koordinieren Gutachter, Werkstatt und Anwalt. Bei Fremdverschulden 0 € für Sie.