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Kfz-GutachterAutoschaden — was tun?

Autoschaden — was tun?

Die 5 wichtigsten Sofort-Schritte nach einem Unfall — richtig gehandelt, sichern Sie Reparatur, Wertminderung und alle weiteren Ansprüche.

Direkt-Antwort · § 249 BGB · BGH VI ZR 67/06

Direkt nach einem Autoschaden zählen fünf Dinge: 1) Unfallstelle sichern und Verletzten helfen, 2) Beweise sichern (Fotos, Daten, Zeugen) und bei unklarer Schuld die Polizei rufen, 3) am Telefon kein Schuldeingeständnis und nichts unterschreiben, 4) einen eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragen — nicht den der gegnerischen Versicherung, 5) den Schaden melden und bei Fremdverschulden einen Anwalt einschalten. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite alle Kosten (§ 249 BGB) — für Sie 0 €.
01

Unfallstelle sichern

Sofort

Warnblinker an, Warndreieck aufstellen (innerorts ~50 m, außerorts ~100 m, Autobahn ~150–400 m), Warnweste anziehen. Verletzten helfen und bei Personenschaden sofort 112 rufen. Bringen Sie sich selbst aus dem Gefahrenbereich.

02

Beweise sichern + Polizei

Vor Ort

Fotos aus mehreren Winkeln: Schäden, Endposition beider Fahrzeuge, Kennzeichen, Bremsspuren, Verkehrszeichen. Daten der Gegenseite notieren (Name, Anschrift, Versicherung, Kennzeichen, Fahrer). Zeugen ansprechen. Bei unklarer Schuld, Fahrerflucht oder Personenschaden: Polizei (110) rufen.

03

Nichts zugeben, nichts unterschreiben

Am Telefon

Geben Sie weder am Unfallort noch am Telefon ein Schuldeingeständnis ab und unterschreiben Sie keine Erklärung der gegnerischen Versicherung. Bietet die Gegenseite eine »schnelle, kostenlose« Abwicklung an, ist das Schadensteuerung — verweisen Sie freundlich auf Ihren Gutachter und Anwalt.

04

Eigenen Gutachter beauftragen

Tag 1

Bei Schaden über etwa 750 € haben Sie Anspruch auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen (BGH VI ZR 67/06). Beauftragen Sie nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung — dieser arbeitet in deren Interesse. Termin idealerweise vor jeder Reparatur.

05

Schaden melden + Anwalt

Innerhalb 24 h

Melden Sie den Schaden — bei Claimondo in 5 Minuten online. Wir koordinieren Gutachter, Werkstatt und Partnerkanzlei. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Haftpflicht auch die Anwaltskosten (§ 249 BGB).

Häufige Fragen

Muss ich nach einem Autoschaden die Polizei rufen?

Pflicht ist es bei Personenschaden, Fahrerflucht oder erheblichem Sachschaden mit unklarer Schuld. Bei eindeutigen kleinen Blechschäden mit einvernehmlichem Datenaustausch ist die Polizei nicht zwingend — ein polizeiliches Protokoll hilft aber später als Beweis. Im Zweifel rufen Sie an (110).

Was sollte ich fotografieren?

Schäden an beiden Fahrzeugen aus mehreren Winkeln, die Endposition der Fahrzeuge im Verkehrsraum, alle Kennzeichen, Bremsspuren, Splitter, Verkehrszeichen und Ampeln. Außerdem Führerschein und Versicherungsdaten der Gegenseite. Lieber zu viele Fotos als zu wenige.

Darf ich mein Auto reparieren lassen, bevor der Gutachter kommt?

Nein — warten Sie das Gutachten ab. Wird vor der Begutachtung repariert, lässt sich der Schaden nicht mehr neutral dokumentieren, und die Versicherung kürzt oder verweigert die Erstattung. Der Gutachter-Termin ist in der Regel innerhalb von 48 Stunden möglich.

Muss ich der gegnerischen Versicherung Auskunft geben?

Sie sind nicht verpflichtet, der gegnerischen Versicherung am Telefon Angaben zu Hergang, Schuld oder Verletzungen zu machen. Solche Aussagen werden später gern gegen Sie verwendet. Verweisen Sie freundlich auf Ihren Gutachter und Ihren Anwalt.

Was ist, wenn die Schuldfrage unklar ist?

Dann sind Beweissicherung und Polizei besonders wichtig. Unfallskizze, Zeugen und Fotos entscheiden später über die Haftungsquote. Auch bei Teilschuld lohnt ein eigener Gutachter — Ihr Schaden wird anteilig erstattet, und ein neutrales Gutachten verhindert überhöhte Mitverschuldens-Quoten der Gegenseite.

Autoschaden gerade passiert?

In 5 Minuten gemeldet — wir koordinieren Gutachter, Werkstatt und Anwalt. Bei Fremdverschulden 0 € für Sie.

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