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Claimondo

Was kostet Claimondo?

Für Sie: 0 €. Keine Anmeldegebühr, keine Vermittlungsgebühr, keine Rechnung im Nachhinein.

Warum ist das kostenlos?

Weil nicht Sie uns bezahlen, sondern unsere Partner. Sachverständige zahlen uns eine Vermittlungsgebühr für Aufträge, die über Claimondo zustande kommen – ähnlich wie ein Betrieb für eine Anzeige zahlt. Von Ihrer Entschädigung geht dadurch nichts ab: Wir behalten nichts ein, ziehen nichts ab und stellen Ihnen nichts in Rechnung.

Und das Gutachten selbst?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten der Schadenfeststellung – Gutachterhonorar, Anwalt, Abschleppen. Das ist kein Entgegenkommen, sondern Gesetz (§ 249 BGB). Sie treten den Honoraranspruch an den Sachverständigen ab und müssen nichts vorstrecken.

Wann können doch Kosten entstehen?

Damit Sie nicht überrascht werden – drei Fälle, in denen die Gegenseite nicht oder nicht voll zahlt:

  • Bagatellschaden unter rund 750 €: Hier erkennen Versicherer meist nur einen Kostenvoranschlag an, kein Gutachten.
  • Teilschuld: Die Kosten werden nach Ihrer Quote geteilt – bei 50 % Mithaftung also zur Hälfte.
  • Eigenverschulden: Dann zahlt Ihre Kaskoversicherung oder Sie selbst.

In allen drei Fällen gilt weiterhin: Für die Vermittlung über Claimondo zahlen Sie nichts. Wir sagen Ihnen vorher, woran Sie sind.

Unverschuldet im Unfall?

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