Vom unabhängigen Schadengutachten bis zur Auszahlung – ein Service, der alles koordiniert.
Direkt-Antwort · § 249 BGB · § 398 BGB · Audatex
Ein zertifizierter, unabhängiger Sachverständiger dokumentiert Schadenhöhe, Reparaturweg, merkantile Wertminderung sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert – gerichtsfest und neutral, nicht im Interesse der Versicherung.
Wir matchen Sie mit dem nächstgelegenen freien Sachverständigen. Der Termin findet bei Ihnen statt – zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Ist das Fahrzeug nicht fahrbereit, organisieren wir die Abschleppung.
Der Service verbindet Gutachten, Partnerwerkstatt, Mietwagen oder Nutzungsausfall und die spezialisierte Verkehrsrechts-Kanzlei. Sie haben einen Ansprechpartner statt fünf.
Die Kanzlei fordert Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall und gegebenenfalls Schmerzensgeld direkt von der gegnerischen Versicherung. Kürzt sie, wird nachgefordert oder geklagt – die Kosten trägt bei Erfolg die Gegenseite.
Reparaturkosten-Kalkulation (Audatex), merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert bei Totalschaden, Lichtbilddokumentation, Reparaturweg und Schadenhergang. Das Gutachten ist die Grundlage für die gesamte Schadensregulierung.
Bei unverschuldetem Unfall mit Schaden über etwa 750 €: 0 €. Die gegnerische Haftpflicht trägt das Honorar (§ 249 BGB), der Sachverständige rechnet via Sicherungsabtretung (§ 398 BGB) direkt mit ihr ab. Nur bei Eigenverschulden oder Bagatellschaden tragen Sie die Kosten selbst.
In der Regel innerhalb von 48 Stunden. Der Sachverständige kommt zu Ihnen – Wohnort, Arbeitsplatz oder Werkstatt. Der schriftliche Bericht folgt meist 1–2 Tage nach der Besichtigung.
Ja. Sie erhalten den vollständigen Gutachtenbericht digital als PDF – auf Wunsch zusätzlich postalisch. Die Partnerkanzlei nutzt das Gutachten direkt für die Forderung gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Bei optisch kleinen Schäden über etwa 750 € meist ja – verdeckte Folgeschäden (Steuergeräte, Längsträger) bleiben sonst unentdeckt. Unter der Bagatellgrenze von ~750 € genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.
In 5 Minuten gemeldet – wir koordinieren Gutachten, Werkstatt und Anwalt. Bei Fremdverschulden 0 € für Sie.
Was hier steht, gilt bundesweit. Wie es an Ihrem Ort abläuft – mit zuständigem Amtsgericht und den Honorarspannen der Region – steht auf der jeweiligen Stadtseite.
Nächste freie Vor-Ort-Termine
Jeder Link oben reserviert genau diesen Termin bei genau diesem Sachverständigen — ohne Anruf, ohne erneute Suche. Ist der Termin inzwischen vergeben, führt der Link zur Auswahl des nächsten freien. Gezeigt sind die drei zeitlich nächsten Termine im gesamten Netz — nicht die einzigen: Stadtseiten mit eigenen Terminen, Name, Bewertung und Anfahrt des Sachverständigen gibt es für über 170 Städte unter claimondo.de/kfz-gutachter. Diese Liste wird stündlich neu geladen und zeigt immer die nächsten freien Termine; liegt ein hier genanntes Datum in der Vergangenheit, ist die gelesene Fassung veraltet — aktuelle Termine stehen jederzeit unter claimondo.de/gutachter-finden. Für unverschuldet Geschädigte entstehen keine Eigenkosten (§ 249 BGB, vorbehaltlich Anerkenntnis durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer).