Die Technik im Überblick
Das Damage Assessing System ist als mobiles, handgeführtes Scansystem konzipiert, das über die Fahrzeugkarosserie geführt wird und Unebenheiten, Dellen und Deformationen digital erfasst. Die Rollenkonstruktion erlaubt eine flächige Abtastung ohne aufwändige Fixierung des Fahrzeugs, wie es bei stationären Vermessungssystemen häufig erforderlich ist. Der Anspruch des Herstellers: eine belastbare Schadendokumentation in einem Bruchteil der bislang üblichen Zeit für die manuelle Schadenaufnahme.
Für die Praxis bedeutet das eine mögliche Verkürzung der Erstbesichtigung – ein Aspekt, der sowohl bei der Begutachtung im Auftrag von Versicherern als auch bei der Kalkulation in der Werkstatt Zeit- und damit Kostenvorteile verspricht.
Nutzen für Kfz-Sachverständige
Für Sachverständigenbüros liegt der Reiz eines solchen Systems in der objektivierbaren, reproduzierbaren Schadenerfassung. Digitale Messwerte lassen sich lückenlos dokumentieren, archivieren und im Gutachten hinterlegen – ein Vorteil, wenn es später um die Beweissicherung im Streitfall geht. Gerade bei strittigen Regulierungen, in denen der Umfang eines Schadens zwischen den Parteien unterschiedlich bewertet wird, kann eine nachvollziehbare, gerätegestützte Dokumentation die Position des Gutachtens stärken.
Im Rahmen der gerichtlichen Beweiswürdigung nach § 287 ZPO obliegt es dem Tatrichter, den Schaden auf Grundlage der vorliegenden Anknüpfungstatsachen zu schätzen. Je belastbarer und nachvollziehbarer die zugrunde liegende Schadenaufnahme dokumentiert ist, desto tragfähiger die Schätzgrundlage. Digitale Scandaten können hier als zusätzliches, objektivierbares Beweismittel neben Lichtbildern und klassischer Vermessung dienen – ersetzen aber die sachverständige Bewertung und Plausibilisierung nicht.
Nutzen für Werkstätten und Kalkulation
Für Kfz-Betriebe verspricht die schnelle digitale Schadenaufnahme eine Beschleunigung der Kostenvoranschlagserstellung. Eine zügigere, präzisere Ersterfassung kann die Kalkulationsgrundlage nach § 249 BGB – der Naturalrestitution beziehungsweise dem hierfür erforderlichen Geldbetrag – verlässlicher gestalten. Zugleich bleibt die Prüfpflicht der Werkstatt bestehen: Digitale Vorabdaten entbinden nicht von der fachlichen Plausibilisierung im Rahmen der Reparaturkalkulation, insbesondere bei verdeckten Schäden, die ein Oberflächenscan nicht erfassen kann.
Auch mit Blick auf die Schadensminderungspflicht des Geschädigten nach § 254 BGB kann eine schnellere, belastbare Erstdokumentation hilfreich sein, um Standzeiten und damit verbundene Folgekosten – etwa Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten – zu begrenzen.
Rechtliche Einordnung: Beweiswert digitaler Schadendaten
Digitale Messsysteme verändern nicht die materiell-rechtlichen Maßstäbe der Schadenregulierung, wohl aber die Qualität der zugrunde liegenden Tatsachenbasis. Der Beweiswert eines Gutachtens hängt weiterhin maßgeblich von der Nachvollziehbarkeit der Methodik, der Sachkunde des Erstellers und der Plausibilität der Schlussfolgerungen ab. Neue Erfassungstechnik kann diese Nachvollziehbarkeit unterstützen, sie ersetzt aber nicht die sachverständige Einordnung und Bewertung des Schadens im Einzelfall – etwa hinsichtlich Vorschäden, Reparaturwürdigkeit oder wirtschaftlichem Totalschaden.
Für Kanzleien, die Schadenersatzansprüche nach § 7 StVG oder § 823 BGB durchsetzen, kann eine lückenlose, zeitnahe Dokumentation im Streitfall die Darlegungslast erleichtern – vorausgesetzt, die Erfassung ist methodisch nachvollziehbar und wird durch eine sachverständige Bewertung flankiert.
Häufige Fragen
Ersetzt ein Karosseriescanner das klassische Sachverständigengutachten? Nein. Ein Scansystem liefert zusätzliche Messdaten zur Schadenoberfläche, ersetzt aber nicht die fachliche Bewertung, Plausibilisierung und Einordnung durch den Sachverständigen, etwa hinsichtlich Vorschäden oder verdeckter Schäden.
Welchen Beweiswert haben digitale Scandaten im Regulierungsstreit? Digitale Messdaten können als zusätzliches, objektivierbares Beweismittel neben Lichtbildern und klassischer Vermessung dienen. Ihr Beweiswert richtet sich wie bei anderen Erfassungsmethoden nach Nachvollziehbarkeit und sachverständiger Einordnung.
Verändert schnellere Schadenaufnahme die Kalkulationsgrundlage nach § 249 BGB? Die materiell-rechtlichen Maßstäbe bleiben unverändert. Eine präzisere und schnellere Erstdokumentation kann jedoch die tatsächliche Grundlage für die Kalkulation des erforderlichen Herstellungsaufwands verbessern.
Ist ein solches System für kleinere Sachverständigenbüros oder Werkstätten wirtschaftlich sinnvoll? Das hängt vom individuellen Schadenaufkommen, den Anschaffungskosten und der Integration in bestehende Prozesse ab – eine pauschale Bewertung ist ohne Einzelfallprüfung nicht möglich.
Quelle: kfz-betrieb.vogel.de
Dieser Beitrag ist allgemeine Fachinformation und keine Rechtsberatung.
Kommentare
- Noch keine Kommentare – schreib den ersten.
Kommentare geben die Meinung der Verfasser:innen wieder, nicht die von Claimondo. Sie werden vor Veröffentlichung geprüft – es gelten unsere Kommentar-Regeln.