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VW-Klebeexperte: Neuer Standard für Scheibentausch

Kurz erklärt: VW verlangt für markengerechte Scheibenerneuerung künftig zertifizierte „Klebeexperten“ – mit Folgen für Werkstätten, Gutachter und Schadenregulierung.

  • § 249 Abs
  • § 249 BGB
  • Bundesweites SV-Netzwerk · Sitz Köln
Lesezeit ~4 MinRedaktion Claimondo / unsere Partnerkanzlei
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Was hinter dem neuen Standard steckt

Die Windschutzscheibe ist längst kein reines Glasbauteil mehr. Kamerasysteme für Spurhalteassistenten, Notbremsfunktionen und Verkehrszeichenerkennung sind heute regelmäßig direkt an der Scheibe verbaut oder auf sie kalibriert. Die Verklebung selbst übernimmt zudem tragende Funktionen für die Karosseriesteifigkeit und den Insassenschutz im Crashfall – nicht zuletzt für die korrekte Auslösung von Airbags.

Vor diesem Hintergrund definiert der Volkswagen-Konzern mit dem „Klebeexperten“ eine eigene Qualifikationsstufe für Betriebe, die Scheiben markengerecht tauschen wollen. Ohne diesen Nachweis soll eine Erneuerung nach Herstellervorgabe künftig nicht mehr möglich sein – jedenfalls nicht mit Anspruch auf volle Konformität zu den technischen Freigaben des Herstellers.

Auswirkungen auf Werkstätten und Glaserfachbetriebe

Für freie Werkstätten und spezialisierte Glaserfachbetriebe bedeutet das zunächst zusätzlichen Zertifizierungsaufwand – Schulung, Prüfung, gegebenenfalls Investition in vorgeschriebenes Werkzeug und Klebstoffsysteme. Wer die Zertifizierung nicht erwirbt, kann zwar weiterhin Scheiben tauschen, jedoch nicht mit dem Siegel der Herstellerkonformität.

Das wirft praktische Fragen auf: Bleibt die Gewährleistung des Fahrzeugherstellers bei einer Reparatur durch nicht zertifizierte Betriebe erhalten? Wie verhält sich das bei ADAS-Kalibrierungen, die ohnehin herstellerseitig vorgegebene Prüfschritte verlangen? Und welche Dokumentationspflichten ergeben sich für Betriebe, die den Nachweis der fachgerechten Ausführung führen müssen?

Relevanz für die Schadenregulierung

Für die Praxis der Kfz-Schadenregulierung ist der neue Standard aus mehreren Gründen bedeutsam.

Gleichwertigkeit und Referenzwerkstatt-Frage: Nach ständiger BGH-Rechtsprechung kann der Geschädigte im Rahmen des § 249 Abs. 2 BGB grundsätzlich auf eine mühelos zugängliche, günstigere Referenzwerkstatt verwiesen werden, sofern diese hinsichtlich Qualität und Ausführung der Markenwerkstatt gleichwertig ist. Wird „Klebeexperte“ faktisch zum neuen Qualitätsmaßstab, dürfte sich die Prüfung der Gleichwertigkeit künftig auch daran orientieren, ob ein Referenzbetrieb diesen Standard erfüllt – insbesondere bei Fahrzeugen mit scheibenintegrierter Sensorik.

Erforderlichkeit der Kosten: Für die Beurteilung, welche Reparaturkosten im Sinne des § 249 BGB „erforderlich und zweckmäßig“ sind, gewinnt die Frage an Gewicht, ob eine Erneuerung durch einen zertifizierten Betrieb einen Mehrpreis rechtfertigt – etwa wegen zwingend erforderlicher Kalibrierarbeiten oder erhöhter Haftungssicherheit.

Gutachterliche Prüfung: Sachverständige, die im Nachgang eine durchgeführte Scheibenreparatur begutachten – etwa bei Folgeschäden, Reklamationen oder Streit über die Fachgerechtigkeit der Ausführung –, werden künftig auch prüfen müssen, ob die Verklebung nach dem einschlägigen Herstellerstandard erfolgt ist und ob eine erforderliche Sensor- oder Kamerakalibrierung sachgerecht dokumentiert wurde.

Versicherer und Steuerung: Versicherer, die im Rahmen der Schadensteuerung Partnerwerkstätten empfehlen, dürften den neuen Zertifizierungsstandard in ihre Kriterien für Kooperationsbetriebe aufnehmen. Das kann die Auswahl steuerungsfähiger Betriebe verengen, insbesondere in ländlichen Regionen mit geringerer Werkstattdichte.

Technischer Hintergrund: Warum die Verklebung sicherheitsrelevant ist

Die strukturelle Verklebung der Frontscheibe trägt im Crashfall zur Stabilität der A-Säulen und des Dachrahmens bei und beeinflusst damit auch die Auslösecharakteristik des Beifahrerairbags, der sich bei vielen Fahrzeugen an der Scheibe abstützt. Fehler bei Klebstoffauswahl, Aushärtezeit oder Untergrundvorbereitung können im schlimmsten Fall die passive Sicherheit beeinträchtigen – ein Aspekt, der auch haftungsrechtlich relevant werden kann, etwa im Rahmen der Produkthaftung oder bei Regressfragen zwischen Werkstatt und Versicherer.

Häufige Fragen

Was ist der „VW-Klebeexperte“ genau? Es handelt sich um eine herstellerseitige Zertifizierung für Betriebe, die Windschutzscheiben bei Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns markengerecht und nach den technischen Vorgaben des Herstellers erneuern dürfen.

Können nicht zertifizierte Werkstätten weiterhin Scheiben tauschen? Ja, technisch ist der Austausch weiterhin möglich. Ohne Zertifizierung entspricht die Ausführung jedoch nicht der vom Hersteller definierten Konformität, was insbesondere bei ADAS-relevanten Fahrzeugen Fragen zu Gewährleistung und Gleichwertigkeit aufwirft.

Welche Bedeutung hat der Standard für die Schadenregulierung? Er kann die Prüfung der Gleichwertigkeit bei Verweisen auf Referenzwerkstätten beeinflussen und wirkt sich auf die Beurteilung der nach § 249 BGB erforderlichen und zweckmäßigen Reparaturkosten aus.

Müssen Sachverständige den Standard bei der Begutachtung berücksichtigen? Bei der Prüfung der Fachgerechtigkeit einer durchgeführten Scheibenreparatur, insbesondere im Zusammenhang mit Kamerasystemen und deren Kalibrierung, dürfte die Einhaltung des einschlägigen Herstellerstandards zunehmend relevant werden.

Betrifft der Standard nur den VW-Konzern? Aktuell handelt es sich um eine konzerneigene Vorgabe. Vergleichbare Zertifizierungsansätze anderer Hersteller sind angesichts der zunehmenden Sensorintegration in Windschutzscheiben jedoch nicht ausgeschlossen.

Dieser Beitrag ist allgemeine Fachinformation und keine Rechtsberatung.

Quelle: kfz-betrieb.vogel.de

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