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H3 · Schadenspositionen

Abschlepp- und Bergungskosten beim Verkehrsunfall

Kurz erklärt: Abschleppkosten sind nach § 249 BGB voll erstattbar, wenn dein Fahrzeug fahruntüchtig oder verkehrsunsicher ist. Bergungskosten umfassen darüber hinaus aufwändigere Maßnahmen (Bergung von der Fahrbahn, Spezialgerät, Krananbringung). Standkosten in der Werkstatt sind erstattbar, solange du auf das Gutachten oder Reparatur-Freigabe wartest. Typische Spannen: 150–400 € Abschleppen, 200–800 € Bergung, 15–30 €/Tag Standkosten.

  • § 249 BGB
  • § 249
  • Bundesweites SV-Netzwerk · Sitz Köln
Lesezeit ~4 MinRedaktion Claimondo / unsere Partnerkanzlei

Auf einen Blick — gesicherte Fakten

  • Nach § 249 BGB hat der Geschädigte Anspruch auf vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden — auf Kosten des Schädigers.

    § 249 BGB

  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt nach § 249 BGB alle Kosten der Schadensregulierung, einschließlich Sachverständigen- und Anwaltskosten (BGH VI ZR 67/06, VI ZR 235/13).

    § 249 BGB · BGH VI ZR 67/06 · BGH VI ZR 235/13

  • Verbringungskosten zur Lackiererei sind nach BGH VI ZR 211/03 als Teil der Reparaturkosten voll erstattungsfähig.

    BGH VI ZR 211/03

  • 30 bis 40 Prozent der Schadenspositionen werden typischerweise durch Versicherer-Prüfdienste gekürzt — Claimondo holt diese Kürzungen zurück (Quelle: NDR/Verbraucherzentrale/BGH VI ZR 38/22 ff.).

    NDR-Reportage „Prüfdienstleister" 2022 · Verbraucherzentrale · BGH VI ZR 38/22 ff.

Auf dieser Seite

Abschlepp- und Bergungskosten beim Verkehrsunfall

Auch bekannt als

Abschleppkosten · Abschlepp-Erstattung · Bergungs-Kosten · Standgeld · Verwahrungs-Kosten


In einem Satz erklärt

Abschlepp- und Bergungskosten sind die direkten Mobilisierungs-Kosten nach Unfall — voll erstattbar, soweit angemessen.

In drei Sätzen erklärt

Wenn dein Fahrzeug nach Unfall nicht mehr fahrtauglich oder verkehrssicher ist, hast du Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt — bei aufwändigeren Konstellationen (Bergung von der Fahrbahn, Einsatz von Spezialgerät, Krananbringung) der höheren Bergungskosten. Während dein Fahrzeug auf das Sachverständigen-Gutachten oder die Reparatur-Freigabe wartet, sind außerdem Standkosten der Werkstatt erstattbar — typisch 15–30 € pro Tag. Maßgeblich ist der ortsübliche Tarif und die Angemessenheit der konkreten Maßnahmen — der gegnerische Haftpflichtversicherer trägt nach § 249 BGB die volle Erstattung.

Die fünf Schlüsselzahlen

  • § 249 BGB als Anspruchsgrundlage
  • 150–400 € typische Abschleppkosten
  • 200–800 € typische Bergungskosten
  • 15–30 €/Tag Standkosten in der Werkstatt
  • Ortsüblicher Tarif als BGH-Maßstab

Wann was zu zahlen ist

Abschleppen

  • Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig (technisch defekt nach Unfall)
  • Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher (auch wenn fahrbar)
  • Abschleppen zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt — nicht weiter als nötig

Bergung

  • Unfallort schwer zugänglich (Graben, Wald, Wassergraben)
  • Einsatz von Spezial-Geräten (Kran, Hilfswerkzeug)
  • Mehrere Helfer erforderlich
  • Sonderfahrzeuge oder besondere Wetterlage

Standkosten / Verwahrung

  • Während Gutachten erstellt wird
  • Während Reparatur-Freigabe / Versicherer-Klärung
  • Werkstatt-Lagerung des Fahrzeugs
  • Typisch 15–30 €/Tag

Was die Versicherung typischerweise behauptet

„Abschleppkosten überhöht — wir kürzen auf [niedriger Betrag]."

Ortsüblicher Tarif als Maßstab. Bei extrem hohen Rechnungen (z. B. nächtlicher Notdienst): Beleg + Begründung anführen, Werkstatt-Risiko nach BGH-Linie ggf. ziehbar.

„Standkosten nicht erforderlich — Sie hätten schneller entscheiden müssen."

Bei ausstehendem Gutachten oder Versicherer-Klärung sind Standkosten erstattbar — du kannst nicht entscheiden, bevor die Bewertung steht.


Was du jetzt machst — konkret

💡 Die wichtigste Regel

Abschlepp-Rechnung sofort an den Versicherer einreichen — Werkstatt-Rechnung enthält oft Standkosten in der Pauschal-Position.

🛠 Drei Schritte

1. Belege archivieren — Abschlepp-Rechnung, Bergungs-Beleg, Werkstatt-Aufnahme-Bestätigung. 2. Versicherer informieren — möglichst direkt nach Abschleppen. 3. Bei Standkosten-Streit: Sachverständigen-Gutachten als Bezug — solange das nicht da war, sind Standkosten erstattbar.


Häufige Fragen

Wer zahlt das Abschleppen nach Unfall? Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung als Schadensposition nach § 249 BGB.

Wie hoch sind erstattbare Abschleppkosten? Typisch 150–400 € für Standard-Abschleppen. Bei aufwändiger Bergung 200–800 €. Maßgeblich ist der ortsübliche Tarif.

Bekomme ich auch Standkosten erstattet? Ja — solange das Fahrzeug auf Gutachten oder Reparatur-Freigabe wartet. Typisch 15–30 €/Tag.

Was, wenn ich nachts abgeschleppt werden musste? Notdienst-Aufschläge sind grundsätzlich erstattbar, da die Notlage unfallbedingt ist.

Muss ich den günstigsten Abschleppdienst wählen? Nein — in der akuten Unfall-Situation gilt die Verhältnismäßigkeit. Schadensminderungs-Pflicht greift erst bei klar erkennbar überhöhten Anbietern.


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Quellen

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