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Hochvolt-Preise: Stundenverrechnungssatz für E-Autos

Kurz erklärt: Wer HV-Technik mit Verbrenner-Kalkulationen bepreist, gefährdet die Wirtschaftlichkeit. Wie Werkstätten ihren Stundenverrechnungssatz richtig ansetzen.

  • § 249 BGB
  • Bundesweites SV-Netzwerk · Sitz Köln
Lesezeit ~3 MinRedaktion Claimondo / unsere Partnerkanzlei
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Investitionskosten als Kalkulationsgrundlage

Die Hochvolttechnik stellt Kfz-Werkstätten vor eine doppelte Kostenrealität: Auf der einen Seite stehen erhebliche Investitionen in spezifische Prüf- und Diagnosetechnik, isolierte Arbeitsbereiche sowie die vorgeschriebene Qualifikation des Personals nach DGUV-Regelwerk und OEM-Vorgaben. Auf der anderen Seite droht die Versuchung, diese Mehrkosten nicht vollständig in die Preisgestaltung einfließen zu lassen – sei es aus Wettbewerbsangst oder schlicht mangels differenzierter Kostenstellen-Kalkulation.

Ein belastbarer Stundenverrechnungssatz für HV-Arbeiten setzt eine vollständige Kostenträgerrechnung voraus: Abschreibungen auf HV-spezifische Betriebsmittel, anteilige Schulungskosten (inkl. Wiederholungsunterweisungen), erhöhter Zeitaufwand durch Sicherheitsprozesse und etwaige Versicherungsmehrprämien für den HV-Arbeitsbereich müssen als eigenständige Kostenblöcke erfasst und auf die produktiven Stunden umgelegt werden.

Aufschläge statt Einheitssatz

Michael Zülch empfiehlt laut Fachtagungsbericht eine differenzierte Preisstruktur: Anstatt eines einheitlichen Werkstattstundensatzes sollte für HV-Tätigkeiten ein nachvollziehbar begründeter Aufschlag ausgewiesen werden. Dieser kann positions- oder leistungsart-bezogen erfolgen – also etwa gesondert für HV-Freischalten, Diagnosetätigkeiten am Traktionssystem oder den Austausch von HV-Komponenten.

Diese Transparenz ist nicht nur betriebswirtschaftlich sinnvoll, sondern auch im Kontext der Schadenregulierung relevant: Versicherer und Gutachter werden künftig häufiger mit gesondert ausgewiesenen HV-Positionen auf Reparaturrechnungen konfrontiert sein. Eine klare Aufschlüsselung stärkt die Plausibilität gegenüber Kostenprüfern und erleichtert die Durchsetzung im Regulierungsprozess.

Relevanz für die Schadenregulierung

Aus Sachverständigen-Perspektive ist die Frage nach dem ortsüblichen und angemessenen Stundenverrechnungssatz für HV-Arbeiten bereits heute praxisrelevant. Der Grundsatz der Naturalrestitution nach § 249 BGB erfasst die erforderlichen Reparaturkosten – und erforderlich ist, was eine Fachwerkstatt für eine technisch einwandfreie, sicherheitskonforme Instandsetzung nach Stand der Technik berechnet. Sofern HV-spezifische Aufschläge marktüblich und kalkulatorisch nachvollziehbar sind, sind sie als erstattungsfähige Schadensposition anzuerkennen.

Für Kanzleien, die Unfallgeschädigte mit Elektrofahrzeugen vertreten, empfiehlt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Werkstattnachweisen zu HV-Qualifikationen und Investitionen, um entsprechende Positionen schadensrechtlich zu fundieren.

Marktdurchsetzung erfordert Argumentationsbereitschaft

Der Preiswettbewerb im freien Werkstattmarkt bleibt eine Realität. Werkstätten müssen in der Lage sein, ihre HV-Aufschläge gegenüber Kunden, Flottenbetreibern und – bei Versicherungsrechnungen – gegenüber Regulierern argumentativ zu unterlegen. Empfehlenswert ist eine standardisierte Dokumentation der eingesetzten HV-Ausrüstung und der Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals, die auf Anfrage vorgelegt werden kann.

Häufige Fragen

Darf eine Werkstatt für HV-Arbeiten einen höheren Stundenverrechnungssatz berechnen als für konventionelle Reparaturen? Ja, sofern die Kalkulation auf tatsächlich angefallenen Mehrkosten basiert. Unterschiedliche Kostenstellen für HV- und Verbrenner-Tätigkeiten sind betriebswirtschaftlich und rechtlich zulässig, wenn sie transparent ausgewiesen werden.

Sind HV-Aufschläge im Kaskoschaden erstattungsfähig? Das hängt von den Versicherungsbedingungen und der jeweiligen Regulierungspraxis ab. Grundsätzlich deckt die Kaskoversicherung die erforderlichen Reparaturkosten; marktübliche und nachvollziehbar kalkulierte HV-Positionen sollten anerkennungsfähig sein.

Welche Qualifikationen sind Voraussetzung für HV-Arbeiten? Die DGUV Information 200-005 (ehemals BGI 8686) sowie herstellerspezifische Schulungsanforderungen definieren die Qualifikationsstufen (z. B. Fachkundige für Arbeiten an HV-Systemen). Erst mit entsprechenden Nachweisen dürfen freizuschaltende Tätigkeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen durchgeführt werden.

Wie sollten Sachverständige mit HV-Aufschlägen in Reparaturkostengutachten umgehen? Die Plausibilitätsprüfung der angesetzten Stundenverrechnungssätze sollte künftig auch die HV-Spezifik berücksichtigen. Sofern die Werkstatt entsprechend qualifiziert und ausgerüstet ist, ist ein differenzierter Ansatz sachgerecht – ein pauschales Kürzen auf Verbrenner-Niveau wäre methodisch nicht haltbar.


Dieser Beitrag ist allgemeine Fachinformation und keine Rechtsberatung.

Quelle: kfz-betrieb.vogel.de

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