Fahrerflucht / Unfallflucht — was Geschädigte tun können
Auch bekannt als
Unfallflucht · § 142 StGB · Fahrerflucht · Verkehrsopferhilfe
Was sofort zu tun ist
- Polizei rufen (110) — Anzeige zwingend für VOH-Eintritt
- Beweise sichern — Fotos, Lacksplitter, Zeugen-Adressen, Dashcam-Aufnahmen
- Eigene Versicherung informieren
- Sachverständigen-Gutachten beauftragen (siehe SV-Kosten)
- Verkehrsopferhilfe-Antrag binnen 7 Tagen
Verkehrsopferhilfe e.V. — die Auffang-Lösung
Träger: Verband der Versicherungswirtschaft. Sitz Hamburg.
Eintritt bei:
- Unbekanntem Verursacher (Fahrerflucht)
- Nicht versichertem Schädiger
- Insolventer Versicherung
- Vorsätzlich-rechtswidrig genutzten Fahrzeugen (Diebstahl, Schwarzfahrt)
Erstattung:
- Personenschäden: vollständig
- Sachschäden: Selbstbeteiligung 500 € (Vermeidung Bagatell-Missbrauch)
- Schmerzensgeld, Behandlung, Verdienstausfall: wie Standard-Haftpflicht
→ Antrag online unter verkehrsopferhilfe.de — Frist max. 3 Jahre (Verjährung) ab Kenntnis.
Strafrechtliche Folgen für den Verursacher
§ 142 StGB Unfallflucht: bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bei Aufklärung Strafverfahren gegen den Verursacher, zivilrechtliche Ansprüche laufen parallel.
Was die Versicherung typischerweise behauptet
„Verursacher unbekannt — kein Anspruch."
Falsch — Verkehrsopferhilfe tritt ein. Du musst aktiv den Antrag stellen.
Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn der Täter geflohen ist? Bei nicht-ermittelbarem Verursacher die Verkehrsopferhilfe e.V. nach § 12 PflVG.
Was muss ich beachten für VOH-Antrag? Polizei-Anzeige binnen 7 Tagen, eigene Bemühungen zur Aufklärung, fristgerechte Antragstellung.
Habe ich Selbstbeteiligung? Bei Sachschäden ja: 500 €. Bei Personenschäden nein.
Bekomme ich Schmerzensgeld auch bei Fahrerflucht? Ja, vollständig — VOH-Erstattung wie Standard-Haftpflicht.
Verwandte Begriffe
→ Kostenfreie Anspruchs-Prüfung starten
Quellen
- PflVG § 12 — Pflichtversicherung
- StGB § 142 — Unerlaubtes Entfernen
- verkehrsopferhilfe.de — VOH e.V.
Nächster Schritt für Betroffene
Eine interaktive Karte mit allen Partner-Sachverständigen in Ihrer Region — mit freien Terminen in unter 48 Stunden — finden Sie bei Claimondo. Für unverschuldet Geschädigte 0 € Eigenkosten nach § 249 BGB.
- → Sachverständigen finden: claimondo.de/gutachter-finden
- → Telefonisch: 0221 25906530 (Rückruf in unter 15 Minuten)