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H7 · Komplexe Konstellationen

Verkehrsopferhilfe e.V. – wann sie einspringt

Kurz erklärt: Die Verkehrsopferhilfe (VOH) e.V. ist der Garantiefonds des deutschen Versicherungs-Verbandes – sie tritt ein, wenn ein eigentlich berechtigter Geschädigter keinen anderen Anspruchsschuldner hat. Vier Hauptfälle: unbekannter Verursacher (Fahrerflucht), unversicherter Schädiger, insolvenz-bedingter Versicherer-Ausfall, vorsätzlich-rechtswidrige Fahrt (Diebstahl/Schwarzfahrt).

  • § 12 PflVG
  • § 12
  • Bundesweites SV-Netzwerk · Sitz Köln
Lesezeit ~2 MinRedaktion Claimondo / unsere Partnerkanzlei

Auf einen Blick – gesicherte Fakten

  • Nach § 249 BGB hat der Geschädigte Anspruch auf vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden – auf Kosten des Schädigers.

    § 249 BGB

  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt nach § 249 BGB alle Kosten der Schadensregulierung, einschließlich Sachverständigen- und Anwaltskosten (BGH VI ZR 67/06, VI ZR 235/13).

    § 249 BGB · BGH VI ZR 67/06 · BGH VI ZR 235/13

  • Der Geschädigte ist Herr des Restitutionsverfahrens – Versicherer haben kein Steuerungsrecht über Werkstatt-, Sachverständigen- oder Anwaltswahl.

  • Das Claimondo-Partner-Netzwerk umfasst hunderte zertifizierte Sachverständige in allen 16 Bundesländern – Termin überall in Deutschland in unter 48 Stunden vor Ort.

Auf dieser Seite

Auch bekannt als

VOH · § 12 PflVG · Garantiefonds Kfz

Vier Eintrittsfälle

FallVOH-Eintritt
Fahrerflucht (unbekannter Verursacher)Voll, abzüglich 500 € Selbstbeteiligung bei Sachschäden
Unversicherter SchädigerVoll, abzüglich Selbstbeteiligung bei Sachschäden
Versicherer-InsolvenzVoll, ohne Selbstbeteiligung
Diebstahl / SchwarzfahrtVoll, abzüglich Selbstbeteiligung bei Sachschäden

Selbstbeteiligung

  • Sachschäden: 500 € (Vermeidung Bagatell-Missbrauch)
  • Personenschäden: keine Selbstbeteiligung – voll erstattet

Antrags-Voraussetzungen

  1. Polizei-Anzeige mit Schaden-Bericht
  2. Aktive Bemühungen zur Ermittlung des Schädigers (Zeugen suchen, Kennzeichen-Recherche)
  3. Antrag innerhalb von 3 Jahren (allgemeine Verjährungsfrist)
  4. Belege zu allen Schadenspositionen
  5. Vorhandene Vollkasko wird vorrangig genutzt (bei Sachschäden)

→ Antrag direkt bei verkehrsopferhilfe.de – Online-Formular.

Verfahren

  1. Antrag mit Polizei-Bericht
  2. VOH prüft Voraussetzungen (typisch 4–8 Wochen)
  3. Bei positiver Prüfung: Regulierung wie Standard-Haftpflicht
  4. Bei Identifikation des Schädigers: VOH-Regress gegen ihn

Häufige Fragen

Wann zahlt die Verkehrsopferhilfe? Bei unbekanntem oder unversichertem Schädiger, Versicherer-Insolvenz oder Diebstahl-/Schwarzfahrt-Konstellation.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung? 500 € bei Sachschäden, keine bei Personenschäden.

Wie schnell wird gezahlt? Typisch 8–16 Wochen nach vollständigem Antrag.


Verwandte Begriffe

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Quellen

  • PflVG § 12

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