Auslandsunfall — Schadensregulierung über die Grüne Karte
Auch bekannt als
Grüne-Karte-System · IB-Verfahren · ZB Grüne Karte · Auslandsschadens-Regulierung
Zwei Hauptkonstellationen
1. Du im Ausland, Schädiger ausländisch
- Polizei rufen, Unfall-Protokoll im jeweiligen Land
- Europäischer Unfallbericht (mehrsprachig) ausfüllen
- Schädiger-Versicherung: über Grüne Karte oder Schadens-Regulierungs-Beauftragten in Deutschland
- Schadensanzeige bei der deutschen Regulierungs-Beauftragten des ausländischen Versicherers — oder beim deutschen Büro Grüne Karte
2. Ausländischer Fahrer in Deutschland — Schädiger
- Deutscher Verkehrsversicherer e.V. (DVS) → reguliert wie deutsche Versicherung
- Verfahren deutlich einfacher als im Ausland selbst
EU-vs. Nicht-EU
EU + EWR + Schweiz (Grüne-Karte-System):
- Versicherer reguliert grenzüberschreitend
- Deutscher Regulierungs-Beauftragter zwingend bei jedem EU-Versicherer
Nicht-EU (z. B. Türkei, Russland, USA):
- Komplexer, langsamere Verfahren
- Lokale Rechtshilfe oft erforderlich
- Risiko: ungültiger oder nicht durchsetzbarer Versicherungs-Schutz
Anwendbares Recht
Rom-II-Verordnung (für EU-Länder): grundsätzlich Recht des Unfallorts, mit Möglichkeit der Rechtswahl in einzelnen Konstellationen.
→ Praktisch: Spannen für Schmerzensgeld können stark variieren — Italien hat z. B. tabellarische Spannen weit unter deutschem Niveau, Frankreich teils höher. Anwalts-Strategie: Gerichtsstand in Deutschland sichern, wenn möglich.
Häufige Fragen
Was ist die Grüne Karte? Internationale Versicherungs-Bestätigung. Mittlerweile nicht mehr zwingend in der EU + EWR + Schweiz mitzuführen (Kennzeichen-Erkennung), aber Verfahrens-Grundlage bleibt.
Wer reguliert bei Unfall im Ausland? Versicherer des Schädigers — oder dessen deutscher Regulierungs-Beauftragter. Bei Frankreich-Unfall mit französischem Schädiger: der deutsche Beauftragte der französischen Versicherung in Deutschland.
Wie hoch ist Schmerzensgeld bei Auslandsunfall? Nach Recht des Unfallorts. Italien typisch niedriger, Frankreich teils höher als Deutschland. Anwalts-Beratung zwingend.
Was bei Nicht-EU-Unfall? Längere Verfahren, oft lokale Anwälte erforderlich. Reisende Rechtsschutz-Versicherung lohnt sich.
Verwandte Begriffe
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Quellen
- Rom-II-Verordnung (EU)
- Pflichtversicherungs-Gesetz (PflVG)
- Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
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