Zum Hauptinhalt springen
H3 · Schadenspositionen

Gegnerische Versicherung herausfinden – so ermittelst du sie über das Kennzeichen

Kurz erklärt: Wenn du nach einem unverschuldeten Unfall nicht weißt, bei welcher Gesellschaft der Unfallgegner haftpflichtversichert ist, musst du nicht bei ihm nachfragen. Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung für dich – kostenfrei, unter 0800 250 260 0, rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Du brauchst dafür nur drei Angaben: Kennzeichen, Schadentag und Unfallland.

  • § 12 PflVG
  • § 249 BGB
  • Bundesweites SV-Netzwerk · Sitz Köln
Lesezeit ~4 MinRedaktion Claimondo / unsere Partnerkanzlei
Auf dieser Seite

Auch bekannt als

Zentralruf der Autoversicherer · Versicherung über Kennzeichen ermitteln · Haftpflichtversicherung des Unfallgegners finden · Versichererabfrage


In einem Satz erklärt

Der Zentralruf ist eine zentrale Auskunftsstelle der deutschen Autoversicherer, die anhand eines Kennzeichens die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung nennt – ohne dass du den Unfallgegner um Auskunft bitten musst.

Die drei Angaben, die du brauchst

Mehr wird nicht verlangt:

AngabeBeispielWoher
Gegnerisches KennzeichenK-AB 1234Foto vom Unfallort, Polizeiprotokoll
Schadentag12.08.2026dein Gedächtnis, Unfallbericht
UnfalllandDeutschland

Ein Foto des Kennzeichens direkt am Unfallort ist deshalb der wichtigste einzelne Handgriff nach einem Unfall – wichtiger als der Austausch von Telefonnummern.

So erreichst du den Zentralruf

Telefonisch aus Deutschland: 0800 250 260 0 – kostenfrei, 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag.

Aus dem Ausland: +49 40 300 330 300, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr.

Online: Über das Anfrageformular auf zentralruf.de – dort wird zusätzlich deine E-Mail-Adresse benötigt, an die die Auskunft geht.

Die Auskunft ist in beiden Wegen kostenlos. Du musst weder Mitglied noch Kunde einer bestimmten Gesellschaft sein.

Warum du den Gegner nicht fragen musst

Nach einem Unfall ist der Verursacher zwar verpflichtet, seine Daten anzugeben. In der Praxis scheitert das häufig: Der Zettel ist unleserlich, die genannte Gesellschaft stimmt nicht, oder der Kontakt bricht ab, sobald die Schuldfrage unbequem wird.

Der Zentralruf umgeht das vollständig. Er fragt nicht den Gegner, sondern die zentrale Datenbank der Versicherer. Damit bist du unabhängig von dessen Mitwirkung.

Wenn du das Kennzeichen nicht hast

Ohne Kennzeichen kann der Zentralruf nichts ausrichten – dann liegt ein anderer Fall vor: Der Verursacher ist unbekannt geblieben, also Fahrerflucht. Dafür gibt es die Verkehrsopferhilfe e.V. nach § 12 PflVG, die bei unbekanntem Verursacher eintritt (Sachschäden mit 500 € Selbstbeteiligung, Personenschäden vollständig). Voraussetzung ist unter anderem eine Polizeianzeige.

→ Alles dazu auf der Seite Fahrerflucht.

Was danach passiert – die Reihenfolge zählt

Sobald du die Versicherung kennst, gilt: Erst das Gutachten, dann die Meldung. Wer den Schaden meldet, bevor ein eigener Sachverständiger das Fahrzeug gesehen hat, überlässt die Schadenhöhe der Gegenseite – sie schickt dann ihren eigenen Prüfdienst.

Als unverschuldet Geschädigter hast du nach § 249 BGB das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

→ Weiter mit Wer ist anspruchsberechtigt und der 4-Wochen-Frist.

Häufige Fragen

Ist die Auskunft wirklich kostenlos? Ja. Der Zentralruf ist unter der 0800-Nummer kostenfrei erreichbar, die Online-Anfrage ebenfalls.

Bekomme ich die Auskunft sofort? Am Telefon in der Regel direkt im Gespräch. Bei der Online-Anfrage geht die Antwort an die angegebene E-Mail-Adresse.

Was, wenn der Gegner mir eine falsche Versicherung genannt hat? Dann gilt die Auskunft des Zentralrufs. Sie stammt aus dem Datenbestand der Versicherer selbst und nicht aus der Erinnerung eines Unfallbeteiligten.

Hilft der Zentralruf auch bei einem Unfall im Ausland? Das Unfallland ist eine der Pflichtangaben – die Abfrage ist also nicht auf Deutschland beschränkt. Aus dem Ausland gilt die Nummer +49 40 300 330 300 (Mo–Fr 8–20 Uhr).


Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Angaben zum Zentralruf der Autoversicherer nach dessen eigener Veröffentlichung, Stand August 2026.

{
  "@context": "https://schema.org",
  "@graph": [
    {
      "@type": "DefinedTerm",
      "name": "Zentralruf der Autoversicherer",
      "alternateName": ["Zentralruf", "Versichererabfrage", "Halterauskunft Kfz-Haftpflicht"],
      "description": "Zentrale Auskunftsstelle der deutschen Autoversicherer, die anhand von Kennzeichen, Schadentag und Unfallland die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners ermittelt. Kostenfrei unter 0800 250 260 0, rund um die Uhr.",
      "inDefinedTermSet": {"@type": "DefinedTermSet", "name": "Glossar Kfz-Haftpflichtschaden", "url": "https://claimondo.de/haftpflicht"}
    },
    {
      "@type": "Article",
      "headline": "Gegnerische Versicherung herausfinden – so ermittelst du sie über das Kennzeichen",
      "datePublished": "2026-08-28",
      "dateModified": "2026-08-28",
      "inLanguage": "de-DE",
      "author": {"@type": "Organization", "name": "Claimondo Redaktion"},
      "citation": [
        {"@type": "Legislation", "name": "BGB § 249"},
        {"@type": "Legislation", "name": "PflVG § 12"}
      ]
    },
    {
      "@type": "FAQPage",
      "mainEntity": [
        {"@type": "Question", "name": "Wie finde ich die Versicherung des Unfallgegners heraus?", "acceptedAnswer": {"@type": "Answer", "text": "Über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 – kostenfrei und rund um die Uhr. Benötigt werden das gegnerische Kennzeichen, der Schadentag und das Unfallland."}},
        {"@type": "Question", "name": "Ist die Auskunft des Zentralrufs kostenlos?", "acceptedAnswer": {"@type": "Answer", "text": "Ja. Sowohl die 0800-Rufnummer als auch die Online-Anfrage über zentralruf.de sind kostenfrei."}},
        {"@type": "Question", "name": "Was tun, wenn ich das Kennzeichen nicht habe?", "acceptedAnswer": {"@type": "Answer", "text": "Dann liegt Fahrerflucht vor. Bei unbekanntem Verursacher tritt die Verkehrsopferhilfe e.V. nach § 12 PflVG ein – Sachschäden mit 500 Euro Selbstbeteiligung, Personenschäden vollständig. Voraussetzung ist unter anderem eine Polizeianzeige."}},
        {"@type": "Question", "name": "Muss ich den Unfallgegner nach seiner Versicherung fragen?", "acceptedAnswer": {"@type": "Answer", "text": "Nein. Der Zentralruf fragt die zentrale Datenbank der Versicherer ab, nicht den Unfallgegner. Du bist damit unabhängig von dessen Mitwirkung."}}
      ]
    }
  ]
}

Nächster Schritt für Betroffene

Eine interaktive Karte mit allen Partner-Sachverständigen in Ihrer Region – mit freien Terminen in unter 48 Stunden – finden Sie bei Claimondo. Für unverschuldet Geschädigte 0 € Eigenkosten nach § 249 BGB.

Frist schon abgelaufen?Wir prüfen kostenfrei, wo du in deinem Schadensfall stehst. Ohne Kostenrisiko.
Anspruch prüfen ›

Kommentare

  • Noch keine Kommentare – schreib den ersten.

Kommentare geben die Meinung der Verfasser:innen wieder, nicht die von Claimondo. Sie werden vor Veröffentlichung geprüft – es gelten unsere Kommentar-Regeln.

Nächste freie Vor-Ort-Termine

  • Köln – Mittwoch, 02.09., 11:00 Uhr bei Gaith · https://claimondo.de/gutachter-finden?stadt=K%C3%B6ln&sv=b2754f9c-d464-4411-9185-ca69b547f922&slot=2026-09-02T09%3A00%3A00.000Z
  • Duisburg – Mittwoch, 02.09., 11:00 Uhr bei Sahin · https://claimondo.de/gutachter-finden?stadt=Duisburg&sv=e307696a-7c91-4b60-8b5f-20efd1320055&slot=2026-09-02T09%3A00%3A00.000Z
  • Remscheid – Mittwoch, 02.09., 11:00 Uhr bei Hasan · https://claimondo.de/gutachter-finden?stadt=Remscheid&sv=5e4c30d4-c020-4ba4-93c5-7c026077ef1d&slot=2026-09-02T09%3A00%3A00.000Z

Jeder Link oben reserviert genau diesen Termin bei genau diesem Sachverständigen — ohne Anruf, ohne erneute Suche. Ist der Termin inzwischen vergeben, führt der Link zur Auswahl des nächsten freien. Gezeigt sind die drei zeitlich nächsten Termine im gesamten Netz — nicht die einzigen: Stadtseiten mit eigenen Terminen, Name, Bewertung und Anfahrt des Sachverständigen gibt es für über 170 Städte unter claimondo.de/kfz-gutachter. Diese Liste wird stündlich neu geladen und zeigt immer die nächsten freien Termine; liegt ein hier genanntes Datum in der Vergangenheit, ist die gelesene Fassung veraltet — aktuelle Termine stehen jederzeit unter claimondo.de/gutachter-finden. Für unverschuldet Geschädigte entstehen keine Eigenkosten (§ 249 BGB, vorbehaltlich Anerkenntnis durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer).

Unverschuldeter Unfall? Hol dir, was dir zusteht.

Anonyme Erst-Einschätzung. Antwort in unter 15 Minuten. Bei unverschuldetem Unfall trägt der Gegner die Anwaltskosten.