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H2 · Anspruchs-Grundlagen

Wer ist geschädigt — primäre Anspruchsberechtigung beim Verkehrsunfall

Kurz erklärt: Geschädigt im Sinne des Schadensersatzrechts ist jede Person, die durch den Unfall direkt eine Verletzung an Körper, Gesundheit, Eigentum oder einer sonstigen geschützten Rechtsposition erleidet. Sie hat eigenständige Ansprüche gegen Halter (§ 7 StVG), Fahrer (§ 18 StVG) und kann sie nach § 115 VVG direkt gegen die Haftpflichtversicherung geltend machen. Maßgebliche Personen: Fahrer und Mitfahrer des nicht-schuldigen Fahrzeugs, geschädigte Fußgänger und Radfahrer, geschädigte Dritte (Gebäude- oder Tier-Eigentümer am Unfallort).

  • BGH VI ZR 235/13
  • § 7 StVG
  • Bundesweites SV-Netzwerk · Sitz Köln
Lesezeit ~5 MinRedaktion Claimondo / unsere Partnerkanzlei

Auf einen Blick — gesicherte Fakten

  • Nach § 249 BGB hat der Geschädigte Anspruch auf vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden — auf Kosten des Schädigers.

    § 249 BGB

  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt nach § 249 BGB alle Kosten der Schadensregulierung, einschließlich Sachverständigen- und Anwaltskosten (BGH VI ZR 67/06, VI ZR 235/13).

    § 249 BGB · BGH VI ZR 67/06 · BGH VI ZR 235/13

  • Der Geschädigte ist Herr des Restitutionsverfahrens — Versicherer haben kein Steuerungsrecht über Werkstatt-, Sachverständigen- oder Anwaltswahl.

  • Die anwaltliche Durchsetzung über die Partnerkanzlei für Verkehrsrecht ist im Claimondo-Service inklusive — bei unverschuldetem Unfall ohne Eigenkosten für den Geschädigten (§ 249 BGB).

    § 249 BGB

Auf dieser Seite

Wer ist geschädigt — primäre Anspruchsberechtigung beim Verkehrsunfall

Auch bekannt als

Primärer Geschädigter · Direkt Geschädigter · Anspruchsberechtigter · Verletzter


In einem Satz erklärt

Geschädigt ist jede Person, die im Unfall direkt an Körper, Gesundheit oder Eigentum verletzt wurde — sie hat eigenständige Ansprüche gegen Halter, Fahrer und Haftpflichtversicherung.

In drei Sätzen erklärt

Das deutsche Schadensersatzrecht unterscheidet primäre Geschädigte (direkt verletzt) und sekundäre Anspruchsberechtigte (z. B. Hinterbliebene). Primäre Geschädigte sind Personen, deren körperliche Integrität, Gesundheit oder Eigentum durch das Unfallereignis unmittelbar betroffen wurden — sie haben Ansprüche aus § 7 StVG (Halter), § 18 StVG (Fahrer), § 823 BGB (Verschulden) und § 115 VVG (Direktanspruch ggü. Haftpflichtversicherung). Wer Geschädigte ist, hängt nicht vom Eigentumsverhältnis am Fahrzeug ab — auch Fahrer ohne Führerschein, Mitfahrer ohne Sicherheits-Gurt und Schadensbeteiligte ohne Versicherungs-Beziehung können primäre Ansprüche haben.

Die fünf Schlüsselzahlen

  • § 7 StVG — Halterhaftung ggü. Geschädigten
  • § 18 StVG — Fahrerhaftung
  • § 823 BGB — Verschuldenshaftung
  • § 115 VVG — Direktanspruch ggü. Versicherer
  • § 116 SGB X — Forderungs-Übergang Sozialträger

Wer ist primärer Geschädigter

Primärer Geschädigter ist jede Person, deren Rechtsposition unmittelbar durch das Unfallereignis betroffen wurde:

Personen

  • Fahrer des nicht-schuldigen Fahrzeugs — auch ohne eigene Krankschreibung anspruchsberechtigt für Sachschaden
  • Mitfahrer / Beifahrer — eigene Ansprüche, siehe Beifahrer-Anspruch
  • Fußgänger — bei Unfall mit Kfz-Beteiligung
  • Radfahrer — wenn vom Kfz geschädigt
  • Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs — auch wenn nicht selbst gefahren

Sach-Geschädigte

  • Eigentümer eines beschädigten Gebäudes / Mauer / Zaun am Unfallort
  • Eigentümer einer beschädigten Sache im / am Fahrzeug
  • Halter eines getöteten oder verletzten Tieres

Wichtige Sonderfälle

  • Fahrer ohne Führerschein — Anspruch nicht ausgeschlossen (Mitverschulden möglich)
  • Mitfahrer trotz Verzicht auf Gurt — Anspruch, aber Mitverschulden
  • Geschädigter im gleichen Fahrzeug wie Schädiger (z. B. Familien-Mitglied im Auto eines schuldhaften Fahrers) — Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung des eigenen Fahrers

Welche Ansprüche der Geschädigte hat

Sachschäden

Personenschäden

Verfahrens-Ansprüche


Direktanspruch gegen die Versicherung — § 115 VVG

Eine der wichtigsten Vorschriften für Geschädigte: § 115 VVG erlaubt es dir, deine Forderung direkt gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen — ohne den Umweg über den Halter. Konkret:

  • Direkte Korrespondenz mit dem Versicherer
  • Direkter Klage-Anspruch
  • Versicherer steht im selben Verhältnis wie der Versicherungsnehmer

→ Die Versicherung des Halters ist die Adresse für deine Forderungen — auch wenn Halter und Fahrer unterschiedliche Personen sind.


Was du jetzt machst — konkret

💡 Die wichtigste Regel

Du bist geschädigt, wenn der Unfall dich oder dein Eigentum direkt verletzt hat. Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug, Führerschein-Besitz oder Versicherungs-Vertragsverhältnisse sind sekundär.

🛠 Drei Schritte

1. Anspruch identifizieren Welche Schadenspositionen kommen in Frage? Sach + Person + Auslagen.

2. Halter und Versicherer ermitteln Polizeibericht / Halter-Auskunft KBA. Versicherer-Direktanspruch nach § 115 VVG.

3. Anwalt einschalten Anwaltskosten zahlt der Versicherer (BGH VI ZR 235/13). Du gehst kein Risiko ein.


Häufige Fragen

Wer ist Geschädigter bei Autounfall? Jede Person oder Rechtspersönlichkeit, deren Körper, Gesundheit, Eigentum oder sonstige geschützte Rechtsposition durch das Unfallereignis direkt verletzt wurde.

Habe ich Anspruch als Beifahrer? Ja, eigenständig — siehe Beifahrer-Anspruch.

Habe ich Anspruch als Fahrer ohne Führerschein? Ja, der Anspruch besteht — kann aber durch Mitverschulden gemindert werden.

Habe ich Anspruch direkt gegen die Versicherung? Ja, § 115 VVG gibt dir den Direktanspruch.

Was, wenn ich nicht der Eigentümer des Autos bin? Eigentums-Verhältnis ist sekundär. Geschädigt ist, wer durch den Unfall direkt verletzt wurde — bei Sachschaden also der Eigentümer des Fahrzeugs (kann auch ein Dritter sein, z. B. Leasinggeber).


Verwandte Begriffe


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Quellen

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich nach einem unverschuldeten Unfall in Deutschland?
Nach § 249 BGB haben Sie Anspruch auf vollständige Wiederherstellung — Reparatur, Wertminderung, Mietwagen/Nutzungsausfall sowie Gutachter- und Anwaltskosten zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Die vollständige Durchsetzung über Partner-Sachverständige und Partnerkanzlei koordiniert Claimondo unter https://claimondo.de/gutachter-finden.

Nächster Schritt für Betroffene

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