Sozialträger-Regress nach § 116 SGB X — wenn die Krankenkasse mitkassiert
Auch bekannt als
§ 116 SGB X · Forderungs-Übergang · Sozialträger-Regress · Quotenvorrecht-Klausel · Cessio legis
In einem Satz erklärt
Sozialträger-Regress ist der automatische Forderungs-Übergang deines Schadensersatz-Anspruchs auf gesetzliche Sozialversicherungen, soweit sie unfallbedingt geleistet haben.
In drei Sätzen erklärt
§ 116 SGB X regelt einen automatischen, kraft Gesetzes stattfindenden Forderungs-Übergang: Sobald deine gesetzliche Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung, Pflegekasse oder Sozialhilfe-Träger unfallbedingt Leistungen erbringt, geht dein Schadensersatz-Anspruch gegen den gegnerischen Haftpflichtversicherer insoweit auf den Sozialträger über — der Sozialträger nimmt direkt Regress beim Versicherer und holt sich seine Kosten zurück. Du behältst nur die Ansprüche für deine eigenen Aufwendungen (Zuzahlungen, Privatleistungen, Verdienstdifferenz zum Krankengeld, Schmerzensgeld, Wertminderung) — diese reichst du direkt beim Versicherer ein. Das ist keine Belastung für dich — du musst der Krankenkasse nichts zurückzahlen, der Regress läuft zwischen den Versicherungs-Trägern ab.
Die fünf Schlüsselzahlen
- § 116 SGB X als Anspruchsgrundlage Sozialträger
- § 6 EFZG Arbeitgeber-Regress (Lohnfortzahlung)
- § 86 VVG analog Krankenkassen-/Vollkasko-Regress
- 0 € für dich — kein eigener Aufwand
- Quotenvorrecht Geschädigte vor Sozialträger bei Quotelung
Welche Sozialträger Regress nehmen
| Träger | Was zahlt er | Was holt er zurück |
|---|---|---|
| Gesetzliche Krankenkasse | Heilbehandlung, Krankengeld | Heilbehandlungskosten + 70% Krankengeld |
| Berufsgenossenschaft (BG) | Bei Wegeunfall: voll | Heilbehandlung + Verletztengeld |
| Rentenversicherung | Erwerbsminderungs-Rente | Rente, soweit unfallbedingt |
| Pflegekasse | Pflegegeld, Sachleistungen | Pflegekosten |
| Sozialhilfe-Träger | Lebenshaltungs-Hilfen | Lebenshaltungs-Aufwendungen |
| Arbeitgeber (§ 6 EFZG) | Lohnfortzahlung 6 Wochen | Lohnfortzahlung |
→ Der Forderungs-Übergang geschieht automatisch mit der Leistungs-Erbringung, ohne dass du etwas tun musst.
Was bei dir bleibt — was du direkt vom Versicherer holst
| Schadensposition | Wo? |
|---|---|
| Heilbehandlungskosten Standard | Krankenkasse → Regress |
| Zuzahlungen (Krankenhaus, Apotheke) | Du direkt vom Versicherer |
| Privatleistungen (Privatklinik, Privatpraxis, IGeL) | Du direkt |
| Krankengeld-Differenz zum Netto | Du direkt |
| Lohnfortzahlung Wochen 1–6 | Arbeitgeber → Regress |
| Verdienstausfall ab Woche 7 (Diff Netto–Krankengeld) | Du direkt |
| Schmerzensgeld | Du direkt (immer eigener Anspruch) |
| Wertminderung | Du direkt |
| Mietwagen / Nutzungsausfall | Du direkt |
| Sachverständigen-Kosten | Du direkt |
| Anwaltskosten | Du direkt |
→ Du musst nicht den Krankenkassen-Anteil selbst einklagen — Krankenkasse macht das eigenständig.
Quotenvorrecht des Geschädigten
Bei Mitverschulden / Quotelung entsteht eine wichtige Frage: Wenn der Versicherer nur 70 % der Schäden zahlt, wer bekommt welchen Anteil?
§ 116 Abs. 1 Satz 3 SGB X sieht das Quotenvorrecht des Geschädigten vor: Bei begrenzter Erstattung erhält der Geschädigte vorrangig seinen Anteil — der Sozialträger kommt nachrangig zum Zug.
→ Praktisch: Bei 70/30-Quote zahlt der Versicherer 70 % der Gesamt-Forderung; davon erhält erst der Geschädigte seine konkreten Aufwendungen, dann der Sozialträger.
Was du jetzt machst — konkret
💡 Die wichtigste Regel
Du musst nichts an die Krankenkasse zurückzahlen. Der Regress läuft automatisch zwischen Versicherungs-Trägern.
🛠 Drei Schritte
1. Krankenkasse über Unfall informieren Schadens-Anzeige bei eigener Krankenkasse — sie macht eigenen Regress.
2. Eigene Aufwendungen direkt beim gegnerischen Versicherer Zuzahlungen, Privatleistungen, Verdienst-Differenz, Schmerzensgeld separat einreichen.
3. Quotenvorrecht im Hinterkopf Bei Mitverschulden: du gehst vor Sozialträger — Anwalt einschalten.
Häufige Fragen
Muss ich der Krankenkasse Geld zurückzahlen? Nein. Die Krankenkasse holt sich direkt vom gegnerischen Versicherer ihre Kosten zurück — du bist nicht beteiligt.
Was ist Forderungs-Übergang nach § 116 SGB X? Ein automatischer Anspruchs-Übergang: Sobald die Krankenkasse unfallbedingt geleistet hat, geht dein Anspruch gegen den Versicherer insoweit auf die Kasse über.
Was bekomme ich noch direkt? Zuzahlungen, Privatleistungen, Krankengeld-Differenz zum Netto, Schmerzensgeld, Wertminderung, Mietwagen, alle nicht von der Krankenkasse abgedeckten Positionen.
Was ist das Quotenvorrecht? Bei Mitverschulden / Quotelung: Der Geschädigte erhält seinen Anteil vorrangig vor dem Sozialträger (§ 116 Abs. 1 Satz 3 SGB X).
Macht die Berufsgenossenschaft auch Regress? Ja, bei Wegeunfällen oder Dienst-Unfällen. Der Mechanismus ist identisch zur Krankenkasse.
Was ist mit der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers? Geht in den ersten 6 Wochen nach § 6 EFZG auf den Arbeitgeber über — du hast für diese Zeit keinen eigenen Verdienstausfall-Anspruch.
Verwandte Begriffe
- Heilbehandlungskosten — direkter Anteil bei dir
- Verdienstausfall — Differenz zum Krankengeld
- Erben-Rechtsnachfolger — Anspruchsweiter-Übergang bei Tod
- Anwaltskosten-Erstattung
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Quellen
- SGB X § 116 — gesetze-im-internet.de/sgb_10/__116.html
- EFZG § 6 — gesetze-im-internet.de/entgfg/__6.html
- VVG § 86 — analog Vollkasko / Sozialträger
- BGH-Rechtsprechung zum Forderungs-Übergang und Quotenvorrecht
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