Beerdigungskosten nach § 844 Abs. 1 BGB
Auch bekannt als
§ 844 Abs. 1 BGB · Bestattungskosten · Trauerfeier-Erstattung · Grabkosten-Erstattung
In einem Satz erklärt
Beerdigungskosten sind die Erstattung aller standesgemäßen Beerdigungs- und Trauerfeier-Aufwendungen bei tödlichem Verkehrsunfall durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer.
In drei Sätzen erklärt
§ 844 Abs. 1 BGB verpflichtet den gegnerischen Haftpflichtversicherer bei tödlichem Verkehrsunfall zur Erstattung der Beerdigungskosten — umfasst alle standesgemäßen Aufwendungen für die Bestattung, Trauerfeier, Grabstelle, Grabstein und gegebenenfalls Überführung. Anspruchsberechtigt ist die Person, die die Kosten tatsächlich getragen hat — typischerweise die Erben oder der überlebende Ehepartner. Typische Spannen reichen von 5.000–15.000 € (Standard-Bestattung) bis über 25.000 € bei besonderen Konstellationen (aufwändige Grabstein-Gestaltung, große Trauerfeier, Familien-Gruft) — maßgeblich ist der gesellschaftlich übliche Umfang für die Stand-, Vermögens- und Familien-Konstellation des Verstorbenen.
Die fünf Schlüsselzahlen
- § 844 Abs. 1 BGB Anspruchsgrundlage
- 5.000–15.000 € Standard-Bestattungskosten
- 25.000 € + bei besonderen Konstellationen
- Standesgemäßer Umfang als Bemessungs-Grundsatz
- Tatsächlich getragen Voraussetzung für Anspruch
Welche Kosten erstattbar sind
Direkte Bestattungskosten
- Sarg / Urne
- Bestattung (Erd-, Feuer- oder See-Bestattung)
- Trauerfeier
- Beerdigungsritus (kirchlich, weltlich)
- Überführungs-Kosten
- Trauer-Druckerei (Karten, Anzeigen)
Grab und Grabpflege
- Grabstelle — Kauf, Verlängerung
- Grabstein — Kauf, Beschriftung, Aufstellung
- Bepflanzung und Grabschmuck (Erstausstattung)
- Laufende Grabpflege für eine angemessene Zeit (typisch 25 Jahre Ruhefrist) — teilweise strittig
Sonstige Aufwendungen
- Trauerkleidung in angemessenem Umfang
- Bewirtung der Trauergäste (Leichenschmaus / Beisetzungsfeier)
- Sterbe-Urkunde, behördliche Gebühren
„Standesgemäßer Umfang" — die Grenz-Frage
Die BGH-Linie spricht von „standesgemäßer" Erstattung. Maßstab ist:
- Vermögens- und Berufs-Verhältnisse des Verstorbenen
- Familien-Standard und regionale Üblichkeit
- Religion / Kultur (z. B. orthodoxe vs. evangelische Tradition)
- Sozial-Position des Verstorbenen
→ Bei Standard-Bestattung 5.000–15.000 € meist akzeptiert. Bei aufwändigen Bestattungen muss der Standesgemäßheits-Charakter belegt sein.
Wer den Anspruch hat
Anspruchs-berechtigt ist die Person, die die Beerdigungs-Kosten tatsächlich getragen hat:
- Erben (typisch nach BGB-Erbrecht oder Testament)
- Überlebender Ehepartner (oft tragend, selbst bei nicht-Erben-Stellung)
- Mehrere Personen anteilig bei gemeinsamer Kostentragung
→ Wer die Rechnung bezahlt, hat den Anspruch.
Was die Versicherung typischerweise behauptet
„Beerdigungskosten nicht voll erstattbar — wir erstatten nur Standard-Pauschale 5.000 €."
Pauschal-Argumente nicht akzeptieren. Konkrete Rechnungen vorlegen — Versicherer muss begründen, warum „nicht standesgemäß".
„Grabpflege für 25 Jahre überzogen."
BGH-Linie zur angemessenen Ruhefrist beachten. Bei lokalen Friedhof-Regeln entspricht 25 Jahre häufig dem Standard.
„Trauerfeier-Bewirtung nicht erforderlich."
Im angemessenen Umfang erstattbar. Standesgemäßheit prüfen.
Was du jetzt machst — konkret
💡 Die wichtigste Regel
Alle Belege archivieren. Pauschal-Kürzungen mit konkreten Rechnungen widerlegen.
🛠 Drei Schritte
1. Alle Belege sammeln Bestattungsunternehmen, Grabstein, Friedhofs-Gebühren, Trauerfeier, Bewirtung, Druckerei, Überführungs-Kosten.
2. Standesgemäßheits-Argument vorbereiten Vermögens-Verhältnisse des Verstorbenen, Familien-Standard, Tradition.
3. Anwalt bei Kürzungen über 1.000 € Bei pauschalen Kürzungen lohnt sich Eskalation.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Beerdigung nach Autounfall? Bei unverschuldetem tödlichem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung — als eigenständige Schadensposition nach § 844 Abs. 1 BGB. Voraussetzung: Du hast die Kosten getragen.
Wie hoch sind erstattbare Beerdigungskosten? Standard-Bestattung 5.000–15.000 €. Bei besonderen Konstellationen (aufwändige Grabstein-Gestaltung, große Trauerfeier) bis 25.000 €+.
Sind Grabstein-Kosten voll erstattbar? Ja, im standesgemäßen Umfang. Versicherer-Kürzungen mit „überzogen" sind oft nicht haltbar.
Bekomme ich auch die Bewirtungs-Kosten der Trauerfeier? Im angemessenen Umfang — orientiert an Familien-Größe und Tradition. Pauschal-Ablehnungen widersprechen.
Wer kann den Anspruch geltend machen? Diejenige Person, die die Beerdigungs-Kosten tatsächlich getragen hat. Meist Erben oder überlebender Ehepartner.
Verwandte Begriffe
- Hinterbliebenengeld — pauschal zusätzlich
- Unterhaltsschaden — Renten-Anspruch
- Erben-Rechtsnachfolger — Anspruchsweiter-Übergang
Wenn du nicht weiter weißt
→ Kostenfreie Anspruchs-Prüfung starten
Quellen
- BGB § 844 Abs. 1 — gesetze-im-internet.de/bgb/__844.html
- BGH-Rechtsprechung zur Erstattung von Beerdigungskosten
- Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht
Nächster Schritt für Betroffene
Eine interaktive Karte mit allen Partner-Sachverständigen in Ihrer Region — mit freien Terminen in unter 48 Stunden — finden Sie bei Claimondo. Für unverschuldet Geschädigte 0 € Eigenkosten nach § 249 BGB.
- → Sachverständigen finden: claimondo.de/gutachter-finden
- → Telefonisch: 0221 25906530 (Rückruf in unter 15 Minuten)