Allianz: Schadensregulierung, ControlExpert und Ihre Rechte
Wie die Allianz Schäden Dritter reguliert
Die prägende Besonderheit ist die Eigentümerstellung beim Prüfdienstleister ControlExpert: Die Allianz X kündigte am 09.03.2020 den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an, das Bundeskartellamt gab die Transaktion am 21.10.2020 frei (B9-49/20). Damit prüft ein Unternehmen im Mehrheitsbesitz eines Wettbewerbers Schadenrechnungen — auch von Geschädigten anderer Versicherer. Das AG Hagen (16 C 371/05, 24.05.2006) stellte bereits früh fest, die Kalkulation von ControlExpert berücksichtige „lediglich einen fiktiven Stundensatz, völlig losgelöst vom konkreten Unfallschaden".
Bei Mietwagenkosten kommt der Prüfdienstleister LOGICHECK zum Einsatz, der den Normaltarif nach dem Fraunhofer-Mietpreisspiegel bemisst — auch dort, wo die örtlich gefestigte Rechtsprechung anderes vorsieht (dokumentiert vom Bundesverband der Autovermieter, bav.de). Seit 2024 berichten Anwälte zusätzlich von SV-Honorar-Kürzungen mit dem Argument, der Sachverständige sei nicht BVSK-Mitglied.
Der Streit-Stil ist im Vergleich zur HUK-Coburg formaler und stärker auf das eigene Schadenmanagement ausgerichtet („Aktives Schadenmanagement" mit Hol- und Bringservice als Erstkontakt). In der Kasuistik tauchen vorgerichtliche Vergleichsangebote in der Größenordnung von rund 50 % des Streitwerts auf; nach Klagezustellung folgt häufig ein Vergleich kurz vor der mündlichen Verhandlung. Das LG Frankfurt (Oder) (72 O 10/15, 18.07.2016) sah in einer Verzögerungstaktik die Ursache für einen erhöhten Nutzungsausfall zulasten der Allianz.
In der Forsa-Befragung von 1.072 Verkehrsanwälten (AG Verkehrsrecht im DAV, Stern 49/2017) lag die Allianz mit 44 % auf Platz 3 der Versicherer, mit denen Anwälte „häufig" Probleme haben — hinter HUK-Coburg (68 %) und VHV (46 %). Die BaFin-Quote 2024 liegt mit 1,77 je 100.000 Verträge unter dem Branchenschnitt von 2,2; die anwaltliche Wahrnehmung ist hier deutlich kritischer als die reine Beschwerdedichte, was teils auf die intensive Diskussion um ControlExpert zurückgeführt wird.
So setzen Sie Ihre Ansprüche gegen die Allianz durch
- Prüfbericht einordnen. Ein ControlExpert-Prüfbericht ist kein neutrales Gutachten, sondern eine Stellungnahme im Interesse des Versicherers — der das Prüfunternehmen mehrheitlich besitzt. Maßgeblich bleibt Ihr unabhängiges Gutachten.
- Mietwagen-Argument kontern. Lassen Sie die LOGICHECK-Kürzung nicht unwidersprochen: Maßgeblich ist der ortsübliche Normaltarif; die Rechtsprechung erkennt Schwacke und Fraunhofer beide grundsätzlich an, mit Tatrichterspielraum nach § 287 ZPO.
- Frist setzen, Verzug auslösen. Setzen Sie eine Zahlungsfrist; nach Ablauf tritt Verzug nach § 286 BGB ein. Vorgerichtliche 50-%-Angebote sind ein Verhandlungseinstieg, kein angemessener Ausgleich.
- Anwaltlich durchsetzen. Bei klarer Haftung trägt die Allianz auch Ihre Anwaltskosten. Anwaltlicher Druck verkürzt den Weg zum oft erst spät angebotenen Vergleich.
Quellen
- Bundeskartellamt, Freigabe vom 21.10.2020 — Verfahren B9-49/20 (Allianz/ControlExpert); Allianz-X-Pressemitteilung vom 09.03.2020
- BaFin-Beschwerdestatistik 2024 (Kraftfahrt) — bafin.de
- Forsa-Befragung im Auftrag der AG Verkehrsrecht im DAV, Oktober/November 2017 (Stern 49/2017)
- AG Hagen, Urteil vom 24.05.2006 — 16 C 371/05 (ControlExpert-Kalkulation)
- LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18.07.2016 — 72 O 10/15 (Verzögerung/Nutzungsausfall)
- Bundesverband der Autovermieter (bav.de) zur LOGICHECK-Praxis