DEKRA — Großprüforganisation und Kfz-Sachverständige
Worum es geht
Die DEKRA SE (gegründet 1925, Sitz Stuttgart) ist die größte Kfz-Prüforganisation Europas. Neben der Hauptuntersuchung erstellt sie auch Schaden- und Wertgutachten, Unfallrekonstruktionen und Oldtimer-Bewertungen. Damit ist sie einer der größten Anbieter von Schadengutachten — und steht über zahlreiche Versicherer-Aufträge in einer Großkunden-Beziehung zur Versicherungswirtschaft.
Genau hier liegt der für Sie als Geschädigten wichtigste Punkt: Wenn der gegnerische Versicherer „seinen" DEKRA-Sachverständigen schicken will, ist dessen Bewertung für Sie nicht bindend.
Ihr Recht auf freie Sachverständigen-Wahl
Bei einem unverschuldeten Unfall sind Sie Herr des Schadensregulierungs-Verfahrens. Nach § 249 BGB dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen — die Kosten trägt der gegnerische Haftpflichtversicherer. Ein vom Versicherer beauftragter Gutachter prüft naturgemäß im Interesse des Versicherers; Ihr eigener Sachverständiger sichert Ihren Schaden vollständig und neutral.
Der DEKRA Reparatur Stundensatz (DRS)
Eine im Schadenkontext relevante DEKRA-Veröffentlichung ist der jährlich publizierte DEKRA Reparatur Stundensatz (DRS) — eine PLZ-differenzierte Übersicht ortsüblicher Werkstatt-Stundensätze, die in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Er dient als Bezugsgröße für ortsübliche Stundensätze, ist aber eine untere Referenz, keine Obergrenze: Bei Anspruch auf eine Markenwerkstatt sind höhere Stundensätze erstattungsfähig (BGH VI ZR 91/09).
Qualifikation und Standards
DEKRA-Sachverständige arbeiten innerhalb akkreditierter Strukturen nach DIN EN ISO/IEC 17020 (Inspektionsstellen) und 17024 (Personenzertifizierung) — von Gerichten als Qualitäts-Indikator anerkannt. Einen öffentlichen, eigenen Gutachten-Methodenstandard publiziert die DEKRA nicht; inhaltlich orientiert sich die Branche an den IfS-Leitsätzen.
Was das für Sie als Geschädigten bedeutet
- DEKRA-Gutachter können fachlich qualifiziert sein — sind bei Versicherer-Beauftragung aber strukturell auf der Versichererseite.
- Ihr freies Wahlrecht nach § 249 BGB gilt immer: eigener unabhängiger Sachverständiger, Kosten trägt der gegnerische Versicherer.
- Der DRS ist ein Vergleichsmaßstab für Stundensätze, nicht das letzte Wort.
Typische Versicherer-Einwände — und was dagegen spricht
| Einwand des Versicherers | Was dagegen spricht |
|---|---|
| „Unser DEKRA-Gutachter ist neutral." | Sie haben nach § 249 BGB das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. |
| „Der DRS-Durchschnitt reicht als Stundensatz." | Bei Markenwerkstatt-Anspruch sind höhere Sätze erstattungsfähig (BGH VI ZR 91/09). |
| „DEKRA sieht keine Wertminderung." | Maßgeblich ist das Gutachten Ihres eigenen Sachverständigen. |
Nächster Schritt für Geschädigte
Eine interaktive Karte mit allen Partner-Sachverständigen in Ihrer Region — mit freien Terminen in unter 48 Stunden — finden Sie bei Claimondo. Für unverschuldet Geschädigte 0 € Eigenkosten nach § 249 BGB.
→ Sachverständigen finden: claimondo.de/gutachter-finden → Telefonisch: 0221 25906530 (Rückruf in unter 15 Minuten)
Die zitierten BGH-Urteile und Gesetzes-Paragraphen sind allgemeine Rechtsinformationen, keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall. Konkrete rechtliche Schritte werden durch unsere Partnerkanzlei für Verkehrsrecht geprüft und betreut.
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