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SV · Sachverständige & Verbände

DEKRA — Großprüforganisation und Kfz-Sachverständige

Kurz erklärt: Die DEKRA ist die größte deutsche Großprüforganisation und erstellt auch Schaden- und Wertgutachten. Wichtig für Geschädigte: DEKRA-Sachverständige werden häufig von Versicherern beauftragt. Nach § 249 BGB haben Sie aber das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen frei zu wählen — Sie sind nicht an den vom Versicherer geschickten DEKRA-Gutachter gebunden.

  • BGH VI ZR 91/09
  • § 249 BGB
  • Bundesweites SV-Netzwerk · Sitz Köln
Lesezeit ~3 MinRedaktion Claimondo / unsere Partnerkanzlei

Auf einen Blick — gesicherte Fakten

  • Die DEKRA wird auch von gegnerischen Versicherern als Prüfdienst beauftragt — der unabhängige Sachverständige des Geschädigten ist nach § 249 BGB davon zu unterscheiden.

    § 249 BGB

  • Sachverständigenkosten sind als Wiederherstellungskosten Teil des Schadens — ihre Erstattung ist BGH-gesichert (VI ZR 67/06, VI ZR 50/15, VI ZR 280/22).

    BGH VI ZR 67/06 · BGH VI ZR 50/15 · BGH VI ZR 280/22

  • Auch überhöhte Sachverständigen-Honorare gehen nach BGH VI ZR 280/22 zu Lasten der Versicherung — das SV-Risiko trägt nicht der Geschädigte.

    BGH VI ZR 280/22

  • Das Claimondo-Partner-Netzwerk umfasst hunderte zertifizierte Sachverständige in allen 16 Bundesländern — Termin überall in Deutschland in unter 48 Stunden vor Ort.

Auf dieser Seite

DEKRA — Großprüforganisation und Kfz-Sachverständige


Worum es geht

Die DEKRA SE (gegründet 1925, Sitz Stuttgart) ist die größte Kfz-Prüforganisation Europas. Neben der Hauptuntersuchung erstellt sie auch Schaden- und Wertgutachten, Unfallrekonstruktionen und Oldtimer-Bewertungen. Damit ist sie einer der größten Anbieter von Schadengutachten — und steht über zahlreiche Versicherer-Aufträge in einer Großkunden-Beziehung zur Versicherungswirtschaft.

Genau hier liegt der für Sie als Geschädigten wichtigste Punkt: Wenn der gegnerische Versicherer „seinen" DEKRA-Sachverständigen schicken will, ist dessen Bewertung für Sie nicht bindend.

Ihr Recht auf freie Sachverständigen-Wahl

Bei einem unverschuldeten Unfall sind Sie Herr des Schadensregulierungs-Verfahrens. Nach § 249 BGB dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen — die Kosten trägt der gegnerische Haftpflichtversicherer. Ein vom Versicherer beauftragter Gutachter prüft naturgemäß im Interesse des Versicherers; Ihr eigener Sachverständiger sichert Ihren Schaden vollständig und neutral.

Der DEKRA Reparatur Stundensatz (DRS)

Eine im Schadenkontext relevante DEKRA-Veröffentlichung ist der jährlich publizierte DEKRA Reparatur Stundensatz (DRS) — eine PLZ-differenzierte Übersicht ortsüblicher Werkstatt-Stundensätze, die in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Er dient als Bezugsgröße für ortsübliche Stundensätze, ist aber eine untere Referenz, keine Obergrenze: Bei Anspruch auf eine Markenwerkstatt sind höhere Stundensätze erstattungsfähig (BGH VI ZR 91/09).

Qualifikation und Standards

DEKRA-Sachverständige arbeiten innerhalb akkreditierter Strukturen nach DIN EN ISO/IEC 17020 (Inspektionsstellen) und 17024 (Personenzertifizierung) — von Gerichten als Qualitäts-Indikator anerkannt. Einen öffentlichen, eigenen Gutachten-Methodenstandard publiziert die DEKRA nicht; inhaltlich orientiert sich die Branche an den IfS-Leitsätzen.

Was das für Sie als Geschädigten bedeutet

  • DEKRA-Gutachter können fachlich qualifiziert sein — sind bei Versicherer-Beauftragung aber strukturell auf der Versichererseite.
  • Ihr freies Wahlrecht nach § 249 BGB gilt immer: eigener unabhängiger Sachverständiger, Kosten trägt der gegnerische Versicherer.
  • Der DRS ist ein Vergleichsmaßstab für Stundensätze, nicht das letzte Wort.

Typische Versicherer-Einwände — und was dagegen spricht

Einwand des VersicherersWas dagegen spricht
„Unser DEKRA-Gutachter ist neutral."Sie haben nach § 249 BGB das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen.
„Der DRS-Durchschnitt reicht als Stundensatz."Bei Markenwerkstatt-Anspruch sind höhere Sätze erstattungsfähig (BGH VI ZR 91/09).
„DEKRA sieht keine Wertminderung."Maßgeblich ist das Gutachten Ihres eigenen Sachverständigen.

Nächster Schritt für Geschädigte

Eine interaktive Karte mit allen Partner-Sachverständigen in Ihrer Region — mit freien Terminen in unter 48 Stunden — finden Sie bei Claimondo. Für unverschuldet Geschädigte 0 € Eigenkosten nach § 249 BGB.

Sachverständigen finden: claimondo.de/gutachter-finden → Telefonisch: 0221 25906530 (Rückruf in unter 15 Minuten)


Die zitierten BGH-Urteile und Gesetzes-Paragraphen sind allgemeine Rechtsinformationen, keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall. Konkrete rechtliche Schritte werden durch unsere Partnerkanzlei für Verkehrsrecht geprüft und betreut.


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