Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (öbV) — die IHK-Bestellung
Worum es geht
Während die IfS- und ZAK-Zertifizierung von privaten Verbänden vergeben werden, ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung (öbV) eine hoheitliche Auszeichnung: Eine Bestellungskörperschaft — im Kfz-Bereich typischerweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) — bestellt den Sachverständigen nach § 36 GewO für ein bestimmtes Sachgebiet wie „Kraftfahrzeugschäden und -bewertung".
Voraussetzungen und Verfahren
Kernvoraussetzung ist der Nachweis „erheblich über dem Durchschnitt liegender Fachkenntnisse" — geprüft durch ein IHK-Fachgremium in schriftlicher, praktischer und mündlicher Form. Hinzu kommen die persönliche Eignung (geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, kein einschlägiger Eintrag im Bundeszentralregister), eine Berufshaftpflicht und in der Regel eine hauptberufliche Tätigkeit. Nach Bestehen wird der Sachverständige vereidigt und in das bundeseinheitliche Verzeichnis svv.ihk.de eingetragen. Die Bestellung gilt fünf Jahre und kann verlängert werden.
Warum das für Sie als Geschädigten zählt
- Der öbV-Titel ist ein Premium-Qualitäts-Signal — staatlich bestellt und zur Neutralität vereidigt.
- öbV-Gutachten genießen bei Gerichten und Versicherern besonders hohe Akzeptanz; Kürzungen sind hier schwerer durchsetzbar.
- Aber: Auch IfS- oder ZAK-zertifizierte freie Sachverständige sind voll qualifiziert — ein öbV ist nicht zwingend nötig.
So finden Sie einen öbV
Im bundeseinheitlichen Sachverständigenverzeichnis svv.ihk.de können Sie nach Sachgebiet („Kraftfahrzeugschäden und -bewertung") und Region filtern. Noch schneller zeigt Ihnen die Claimondo-Karte alle Partner-Sachverständigen in Ihrer Nähe — mit freien Terminen in unter 48 Stunden.
Was das für Sie als Geschädigten bedeutet
- Bei strittigen oder hochwertigen Schäden kann ein öbV zusätzliche Durchsetzungskraft bringen.
- Ihr freies Wahlrecht nach § 249 BGB gilt unabhängig davon.
- Höchstrichterlich abgesichert: BGH VI ZR 67/06, VI ZR 357/13, VI ZR 280/22; die gerichtliche Sachverständigen-Auswahl richtet sich nach §§ 404, 406 ZPO.
Nächster Schritt für Geschädigte
Eine interaktive Karte mit allen Partner-Sachverständigen in Ihrer Region — mit freien Terminen in unter 48 Stunden — finden Sie bei Claimondo. Für unverschuldet Geschädigte 0 € Eigenkosten nach § 249 BGB.
→ Sachverständigen finden: claimondo.de/gutachter-finden → Telefonisch: 0221 25906530 (Rückruf in unter 15 Minuten)
Die zitierten BGH-Urteile und Gesetzes-Paragraphen sind allgemeine Rechtsinformationen, keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall. Konkrete rechtliche Schritte werden durch unsere Partnerkanzlei für Verkehrsrecht geprüft und betreut.
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