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SV · Sachverständige & Verbände

BVSK — Bundesverband der freien Kfz-Sachverständigen

Kurz erklärt: Der BVSK ist mit über 1.100 Mitgliedern der größte deutsche Verband freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger. Sein wichtigstes Instrument ist die BVSK-Honorarbefragung, die der Bundesgerichtshof als zulässige Schätzgrundlage für Sachverständigenkosten nach § 287 ZPO anerkennt (BGH VI ZR 357/13). Ein Honorar nach der BVSK-Tabelle ist marktüblich und vom gegnerischen Haftpflichtversicherer in voller Höhe zu erstatten.

  • BGH VI ZR 357/13
  • BGH VI ZR 67/06
  • Bundesweites SV-Netzwerk · Sitz Köln
Lesezeit ~3 MinRedaktion Claimondo / unsere Partnerkanzlei

Auf einen Blick — gesicherte Fakten

  • Die Sachverständigenkosten richten sich nach der BVSK-Honorartabelle 2026, BGH-anerkannt als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO (BGH VI ZR 357/13).

    BVSK-Honorartabelle 2026 · § 287 ZPO · BGH VI ZR 357/13

  • Sachverständigenkosten sind als Wiederherstellungskosten Teil des Schadens — ihre Erstattung ist BGH-gesichert (VI ZR 67/06, VI ZR 50/15, VI ZR 280/22).

    BGH VI ZR 67/06 · BGH VI ZR 50/15 · BGH VI ZR 280/22

  • Auch überhöhte Sachverständigen-Honorare gehen nach BGH VI ZR 280/22 zu Lasten der Versicherung — das SV-Risiko trägt nicht der Geschädigte.

    BGH VI ZR 280/22

  • Das Claimondo-Partner-Netzwerk umfasst hunderte zertifizierte Sachverständige in allen 16 Bundesländern — Termin überall in Deutschland in unter 48 Stunden vor Ort.

Auf dieser Seite

BVSK — Bundesverband der freien Kfz-Sachverständigen


Worum es geht

Der BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.) vertritt die freien, unabhängigen Sachverständigen-Büros — im Unterschied zu den großen Prüforganisationen wie DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV. Mit über 1.100 Mitgliedern ist er der Marktführer im Bereich der freien Kfz-Sachverständigen und eine maßgebliche Stimme gegenüber dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Für Sie als unverschuldet Geschädigten ist der BVSK vor allem deshalb relevant, weil seine Standards in der Schadensregulierung — Honorar, Wertminderung, Beilackierung — von der Rechtsprechung anerkannt sind und Ihnen als Argument gegen Versicherer-Kürzungen dienen.

Die BVSK-Honorarbefragung (BGH-anerkannt)

Das wichtigste Instrument des BVSK ist die alle zwei Jahre erhobene BVSK-Honorarbefragung (zuletzt 2024, nächste 2026 erwartet). Sie erfasst die marktüblichen Sachverständigen-Honorare nach Schadenhöhe-Klassen und ist höchstrichterlich anerkannt:

  • BGH VI ZR 357/13 — die BVSK-Honorarbefragung ist eine zulässige Schätzgrundlage für die Sachverständigenkosten nach § 287 ZPO.
  • BGH VI ZR 67/06 — maßgeblich ist die subjektbezogene Schadensbetrachtung; die Pauschalierung von Nebenkosten ist zulässig, das JVEG ist auf privat beauftragte Sachverständige nicht übertragbar.
  • BGH VI ZR 225/13 — eine bereits beglichene Sachverständigen-Rechnung hat Indizwirkung für die Erforderlichkeit der Kosten.

Praktisch heißt das: Rechnet Ihr Sachverständiger nach der BVSK-Tabelle ab, ist dieses Honorar marktüblich und vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zu erstatten.

Das BVSK-Wertminderungsmodell

Mit dem BVSK-Wertminderungsmodell liegt eine etablierte Methode zur Berechnung der merkantilen Wertminderung vor. Es berücksichtigt den Wiederbeschaffungswert, den Schadenumfang sowie Korrekturfaktoren für Marke, Alter, Laufleistung und Marktnachfrage. Es steht gleichwertig neben anderen anerkannten Methoden (etwa der MFM-Methode) — im Rahmen der freien Schadensschätzung nach § 287 ZPO ist es eine zulässige Grundlage.

Beilackierung

Der BVSK vertritt mit seiner Beilackierungsrichtlinie die Position, dass die Beilackierung angrenzender Bauteile bei modernen Lacken (Mehrschicht, Metallic, Perlmutt) eine anerkannte Reparatur-Notwendigkeit ist — ein Großteil moderner Lackreparaturen erfordert sie. Versicherer streichen diese Position häufig; der Bundesgerichtshof hat sie jedoch als erstattungsfähigen Teil des Schadens bestätigt (BGH VI ZR 174/24).

Bagatellgrenze

Als Faustregel gilt eine Bagatellgrenze von rund 715 €: Erst ab diesem Schadenumfang ist die Beauftragung eines Sachverständigen üblich und wirtschaftlich gerechtfertigt; darunter genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Die Instanzgerichte ziehen die Grenze unterschiedlich, häufig zwischen 750 € und 1.000 €.

Was das für Sie als Geschädigten bedeutet

  • Die BVSK-Mitgliedschaft eines Sachverständigen ist ein Qualitäts-Indikator.
  • Ein Honorar nach BVSK-Tabelle ist marktüblich und voll erstattbar (BGH-Linie).
  • Bei Versicherer-Kürzungen dienen die BVSK-Standards als belastbares Gegenargument.

Typische Versicherer-Einwände — und was dagegen spricht

Einwand des VersicherersWas dagegen spricht
„Das BVSK-Honorar ist überhöht."Die BVSK-Befragung ist BGH-anerkannte Schätzgrundlage (VI ZR 357/13).
„Wir rechnen nach eigener Tabelle ab."§ 287 ZPO erlaubt die BVSK-Tabelle als Schätzgrundlage.
„Die Beilackierung war nicht erforderlich."BGH VI ZR 174/24 + BVSK-Beilackierungsrichtlinie.
„Die Wertminderung berechnen wir anders."Das BVSK-Modell ist als konkurrierende Methode zulässig (§ 287 ZPO).
„Ein Foto-Gutachten hätte gereicht."Ab der Bagatellgrenze (~715 €) ist ein Vollgutachten gerechtfertigt.

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Die zitierten BGH-Urteile und Gesetzes-Paragraphen sind allgemeine Rechtsinformationen, keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall. Konkrete rechtliche Schritte werden durch unsere Partnerkanzlei für Verkehrsrecht geprüft und betreut.


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