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SV · Sachverständige & Verbände

GTÜ, KÜS, TÜV und IFL e.V. — Großprüforganisationen im Schadengutachten

Kurz erklärt: Neben der DEKRA gibt es weitere große Prüforganisationen — GTÜ, KÜS und die TÜV-Gesellschaften — die auch Schadengutachten erstellen. Eigene Gutachten-Standards veröffentlichen sie nicht; alle orientieren sich an den IfS-Leitsätzen. Das gemeinsame Branchengremium IFL e.V. liefert mit seinen Stellungnahmen zu Beilackierung und ADAS-Kalibrierung wichtige Argumente gegen Versicherer-Kürzungen.

  • BGH VI ZR 174/24
  • § 249 BGB
  • Bundesweites SV-Netzwerk · Sitz Köln
Lesezeit ~2 MinRedaktion Claimondo / unsere Partnerkanzlei

Auf einen Blick — gesicherte Fakten

  • Sachverständigenkosten sind als Wiederherstellungskosten Teil des Schadens — ihre Erstattung ist BGH-gesichert (VI ZR 67/06, VI ZR 50/15, VI ZR 280/22).

    BGH VI ZR 67/06 · BGH VI ZR 50/15 · BGH VI ZR 280/22

  • Die Sachverständigenkosten richten sich nach der BVSK-Honorartabelle 2026, BGH-anerkannt als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO (BGH VI ZR 357/13).

    BVSK-Honorartabelle 2026 · § 287 ZPO · BGH VI ZR 357/13

  • Die DEKRA wird auch von gegnerischen Versicherern als Prüfdienst beauftragt — der unabhängige Sachverständige des Geschädigten ist nach § 249 BGB davon zu unterscheiden.

    § 249 BGB

  • Das Claimondo-Partner-Netzwerk umfasst hunderte zertifizierte Sachverständige in allen 16 Bundesländern — Termin überall in Deutschland in unter 48 Stunden vor Ort.

Auf dieser Seite

GTÜ, KÜS, TÜV und IFL e.V. — Großprüforganisationen im Schadengutachten


Worum es geht

Die DEKRA ist nicht die einzige Großprüforganisation. Daneben stehen die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung, gegründet 1977), die KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, 1989) und die TÜV-Gesellschaften (TÜV Süd, Nord, Rheinland, Thüringen). Schwerpunkt ist überall die Hauptuntersuchung; Schaden- und Wertgutachten kommen als Zusatzleistung hinzu — bei den TÜV-Gesellschaften und der GTÜ in nennenswertem Umfang.

Für Sie als Geschädigten gilt auch hier: Sie sind nicht verpflichtet, einen vom Versicherer vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren. Nach § 249 BGB wählen Sie Ihren unabhängigen Sachverständigen frei.

Kein eigener Gutachten-Standard — die IfS-Leitsätze als Maßstab

Weder GTÜ noch KÜS noch die TÜV-Gesellschaften veröffentlichen ein eigenes umfassendes Gutachten-Methodenhandbuch. Alle orientieren sich an den IfS-Leitsätzen als Branchenstandard und arbeiten innerhalb akkreditierter Strukturen nach DIN EN ISO/IEC 17020/17024. Die Qualität eines Gutachtens hängt damit weniger von der Organisation als von der Qualifikation des einzelnen Sachverständigen ab.

IFL e.V. — das gemeinsame Branchengremium

Der IFL e.V. (gegründet 2007) ist das übergreifende Gremium, in dem freie Sachverständige, Werkstätten und Prüforganisationen gemeinsam Branchen-Standards setzen. Zwei seiner Positionen sind für Geschädigte besonders wertvoll, weil Versicherer genau hier gern kürzen:

  • Beilackierung: Bei modernen Lacken ist die Beilackierung angrenzender Bauteile in einem Großteil der Reparaturen technisch erforderlich — der Bundesgerichtshof hat sie als erstattungsfähig bestätigt (BGH VI ZR 174/24).
  • ADAS-Kalibrierung: Die Justage von Fahrerassistenzsystemen ist verbindlicher Teil der Instandsetzung und durchführungsbasiert abzurechnen — pauschale Arbeitswerte sind nicht zulässig.

Diese Stellungnahmen wiegen im Streit mit Versicherern schwer, weil sie verbandsübergreifend getragen werden.

Was das für Sie als Geschädigten bedeutet

  • GTÜ-, KÜS- und TÜV-Gutachter können qualifiziert sein — Ihr freies Wahlrecht nach § 249 BGB bleibt unberührt.
  • Achten Sie weniger auf die Organisation als auf die Qualifikation (BVSK-Mitgliedschaft, IfS- oder ZAK-Zertifizierung).
  • Bei Kürzungen zu Beilackierung oder ADAS-Kalibrierung sind die IFL-Positionen Ihr Argument.

Nächster Schritt für Geschädigte

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Sachverständigen finden: claimondo.de/gutachter-finden → Telefonisch: 0221 25906530 (Rückruf in unter 15 Minuten)


Die zitierten BGH-Urteile und Gesetzes-Paragraphen sind allgemeine Rechtsinformationen, keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall. Konkrete rechtliche Schritte werden durch unsere Partnerkanzlei für Verkehrsrecht geprüft und betreut.


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