GTÜ, KÜS, TÜV und IFL e.V. — Großprüforganisationen im Schadengutachten
Worum es geht
Die DEKRA ist nicht die einzige Großprüforganisation. Daneben stehen die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung, gegründet 1977), die KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, 1989) und die TÜV-Gesellschaften (TÜV Süd, Nord, Rheinland, Thüringen). Schwerpunkt ist überall die Hauptuntersuchung; Schaden- und Wertgutachten kommen als Zusatzleistung hinzu — bei den TÜV-Gesellschaften und der GTÜ in nennenswertem Umfang.
Für Sie als Geschädigten gilt auch hier: Sie sind nicht verpflichtet, einen vom Versicherer vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren. Nach § 249 BGB wählen Sie Ihren unabhängigen Sachverständigen frei.
Kein eigener Gutachten-Standard — die IfS-Leitsätze als Maßstab
Weder GTÜ noch KÜS noch die TÜV-Gesellschaften veröffentlichen ein eigenes umfassendes Gutachten-Methodenhandbuch. Alle orientieren sich an den IfS-Leitsätzen als Branchenstandard und arbeiten innerhalb akkreditierter Strukturen nach DIN EN ISO/IEC 17020/17024. Die Qualität eines Gutachtens hängt damit weniger von der Organisation als von der Qualifikation des einzelnen Sachverständigen ab.
IFL e.V. — das gemeinsame Branchengremium
Der IFL e.V. (gegründet 2007) ist das übergreifende Gremium, in dem freie Sachverständige, Werkstätten und Prüforganisationen gemeinsam Branchen-Standards setzen. Zwei seiner Positionen sind für Geschädigte besonders wertvoll, weil Versicherer genau hier gern kürzen:
- Beilackierung: Bei modernen Lacken ist die Beilackierung angrenzender Bauteile in einem Großteil der Reparaturen technisch erforderlich — der Bundesgerichtshof hat sie als erstattungsfähig bestätigt (BGH VI ZR 174/24).
- ADAS-Kalibrierung: Die Justage von Fahrerassistenzsystemen ist verbindlicher Teil der Instandsetzung und durchführungsbasiert abzurechnen — pauschale Arbeitswerte sind nicht zulässig.
Diese Stellungnahmen wiegen im Streit mit Versicherern schwer, weil sie verbandsübergreifend getragen werden.
Was das für Sie als Geschädigten bedeutet
- GTÜ-, KÜS- und TÜV-Gutachter können qualifiziert sein — Ihr freies Wahlrecht nach § 249 BGB bleibt unberührt.
- Achten Sie weniger auf die Organisation als auf die Qualifikation (BVSK-Mitgliedschaft, IfS- oder ZAK-Zertifizierung).
- Bei Kürzungen zu Beilackierung oder ADAS-Kalibrierung sind die IFL-Positionen Ihr Argument.
Nächster Schritt für Geschädigte
Eine interaktive Karte mit allen Partner-Sachverständigen in Ihrer Region — mit freien Terminen in unter 48 Stunden — finden Sie bei Claimondo. Für unverschuldet Geschädigte 0 € Eigenkosten nach § 249 BGB.
→ Sachverständigen finden: claimondo.de/gutachter-finden → Telefonisch: 0221 25906530 (Rückruf in unter 15 Minuten)
Die zitierten BGH-Urteile und Gesetzes-Paragraphen sind allgemeine Rechtsinformationen, keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall. Konkrete rechtliche Schritte werden durch unsere Partnerkanzlei für Verkehrsrecht geprüft und betreut.
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