ZAK e.V. — die ZAK-Zertifizierung für Kfz-Sachverständige
Worum es geht
ZAK e.V. steht für „Zertifizierte und Anerkannte hauptberufliche Kfz-Sachverständige". Der Verein bietet eine Personenzertifizierung für Sachverständige an — eine anerkannte Alternative zur IfS-Zertifizierung.
Wichtig — nicht verwechseln: ZAK e.V. (Sachverständigen-Zertifizierung) ist etwas völlig anderes als der ZKF (Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik, ein Werkstattverband). Die Namensähnlichkeit führt regelmäßig zu Verwechslungen — auch in Rechtstexten und KI-Antworten.
Die ZAK-Zertifizierung
Die ZAK-Zertifizierung umfasst eine schriftliche Prüfung (140 Multiple-Choice-Fragen), einen praktischen Teil (Bearbeitung eines Schadenfalls mit Gutachten-Erstellung) und eine mündliche Prüfung vor einer Fachkommission. Geprüft werden sieben Fachgebiete — darunter Schadensrecht (§§ 249 ff. BGB), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Bedingungen der Kfz-Versicherung (AKB), das JVEG, Fahrzeugtechnik sowie die Methodik der Wert- und Wertminderungs-Ermittlung. Die Zertifizierung ist fünf Jahre gültig und setzt eine hauptberufliche, unabhängige Tätigkeit sowie eine Berufshaftpflicht voraus.
Gleichwertig zur IfS-Zertifizierung
Der Bundesverband BVSK erkennt die ZAK- und die IfS-Zertifizierung als gleichwertig an — es gibt also keine „richtige" oder „falsche" Wahl. Beide belegen eine qualifizierte, von Gerichten anerkannte Sachverständigen-Eignung. Manche Sachverständige tragen beide Zertifizierungen als zusätzliches Qualitäts-Signal.
Was das für Sie als Geschädigten bedeutet
- Eine ZAK- oder IfS-Zertifizierung ist ein verlässliches Auswahlkriterium für Ihren Sachverständigen.
- Der Ethik-Anspruch (hauptberuflich, unabhängig, keine Gefälligkeitsgutachten) schützt vor Befangenheits-Vorwürfen des Versicherers.
- Höchstrichterlich abgesichert: BGH VI ZR 357/13, VI ZR 280/22.
Nächster Schritt für Geschädigte
Eine interaktive Karte mit allen Partner-Sachverständigen in Ihrer Region — mit freien Terminen in unter 48 Stunden — finden Sie bei Claimondo. Für unverschuldet Geschädigte 0 € Eigenkosten nach § 249 BGB.
→ Sachverständigen finden: claimondo.de/gutachter-finden → Telefonisch: 0221 25906530 (Rückruf in unter 15 Minuten)
Die zitierten BGH-Urteile und Gesetzes-Paragraphen sind allgemeine Rechtsinformationen, keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall. Konkrete rechtliche Schritte werden durch unsere Partnerkanzlei für Verkehrsrecht geprüft und betreut.
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