R+V: Schadensregulierung, Anwalts-Fragebogen und Ihre Rechte
Wie die R+V Schäden Dritter reguliert
Die in der Anwaltspraxis am stärksten diskutierte Besonderheit ist ein Fragebogen an anwaltlich vertretene Anspruchsteller mit Suggestivfragen wie „Habe ich den Anwalt aus eigenem Entschluss genommen oder wurde mir gesagt, ich solle einen Anwalt nehmen?". DAV-Geschäftsführer Elmar Fuchs protestierte 2020 schriftlich beim R+V-Vorstand (versicherungsbote.de, „R+V-Schadenregulierung in der Kritik"). Der Fragebogen zielt darauf, die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten in Frage zu stellen — bei klarer Haftung sind diese jedoch erstattungsfähiger Verzugs-/Folgeschaden.
Bei den Schadenpositionen stützt sich die R+V auf Carexpert-Prüfberichte, etwa zum Sachverständigenhonorar und zur Wertminderung. Das AG Nürnberg (20 C 10301/12, 31.03.2014) folgte einem Gerichtsgutachter und setzte eine von Carexpert bestrittene Wertminderung durch; das AG Frankfurt (32 C 3278/15, 22.10.2015) verwarf eine willkürliche SV-Honorar-Kürzung.
Wichtig zur Einordnung (Transparenz): Diese Punkte sind dokumentierte Einzelfälle. Die offizielle BaFin-Quote der R+V liegt mit 0,77 je 100.000 Verträge (36 Beschwerden 2024) deutlich unter dem Branchenschnitt von 2,2 — die Beschwerdedichte ist also unterdurchschnittlich. Im Schadenfall lohnt dennoch dieselbe Sorgfalt wie bei jedem Haftpflichtversicherer.
So setzen Sie Ihre Ansprüche gegen die R+V durch
- Fragebogen einordnen. Sie sind nicht verpflichtet, Suggestivfragen zur Anwaltswahl zu beantworten. Bei klarer Haftung trägt die R+V Ihre Anwaltskosten — die freie Anwaltswahl ist Ihr Recht.
- Carexpert-Prüfbericht ist kein Gutachten. Maßgeblich bleibt Ihr unabhängiges Sachverständigengutachten (§ 249 BGB).
- Frist setzen. Eine konkrete Zahlungsfrist löst nach Ablauf Verzug nach § 286 BGB aus.
- Anwaltlich begleiten lassen. Die R+V zeigt nach Anwaltsschreiben häufig Zahlungsbereitschaft; Klagen sind seltener nötig als bei den aggressiveren Anbietern.
Quellen
- BaFin-Beschwerdestatistik 2024 (Kraftfahrt) — bafin.de
- versicherungsbote.de (2020) — „R+V-Schadenregulierung in der Kritik" (DAV-Protest Elmar Fuchs)
- AG Nürnberg, Urteil vom 31.03.2014 — 20 C 10301/12 (Wertminderung)
- AG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.10.2015 — 32 C 3278/15 (SV-Honorar)