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H6 · Standard-Unfall-Szenarien

Wildunfall – wer zahlt, was zu tun ist

Kurz erklärt: Ein Wildunfall (Kollision mit Reh, Wildschwein, Hirsch etc.) ist kein Haftpflicht-Fall – es gibt keinen Schädiger im klassischen Sinn. Erstattet wird der Schaden durch die eigene Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung, sofern abgeschlossen. Voraussetzung: Wildunfall-Bescheinigung durch Polizei oder Jagdpächter. Ausschluss „höhere Gewalt" nach § 7 Abs. 2 StVG greift in Sonderfällen – meist aber regulär ein Eigen-Kasko-Schaden.

  • § 7 Abs
  • § 833 BGB
  • Bundesweites SV-Netzwerk · Sitz Köln
Lesezeit ~3 MinRedaktion Claimondo / unsere Partnerkanzlei

Auf einen Blick – gesicherte Fakten

  • Nach § 249 BGB hat der Geschädigte Anspruch auf vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden – auf Kosten des Schädigers.

    § 249 BGB

  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt nach § 249 BGB alle Kosten der Schadensregulierung, einschließlich Sachverständigen- und Anwaltskosten (BGH VI ZR 67/06, VI ZR 235/13).

    § 249 BGB · BGH VI ZR 67/06 · BGH VI ZR 235/13

  • Der Geschädigte ist Herr des Restitutionsverfahrens – Versicherer haben kein Steuerungsrecht über Werkstatt-, Sachverständigen- oder Anwaltswahl.

  • Das Claimondo-Partner-Netzwerk umfasst hunderte zertifizierte Sachverständige in allen 16 Bundesländern – Termin überall in Deutschland in unter 48 Stunden vor Ort.

Auf dieser Seite

Auch bekannt als

Wildschaden · Wildtier-Kollision · Reh-Unfall · Wildschwein-Unfall

Wer zahlt was

KonstellationErstattung
Teilkasko abgeschlossenErstattung Sachschaden, abzüglich Selbstbeteiligung
Vollkasko abgeschlossenWie Teilkasko + ggf. mehr
Nur HaftpflichtKein Anspruch – Geschädigter trägt Schaden selbst
Wildunfall durch ausgebrochene Haustiere (Hund, Pferd)Halter haftet nach § 833 BGB

Was im Wildunfall zu tun ist

  1. Anhalten und absichern (Warnblinklicht, Warndreieck)
  2. Polizei oder Jagdpächter informieren – sie stellen die Wildunfall-Bescheinigung aus
  3. Foto-Dokumentation Tier und Schaden
  4. Niemals das Tier mitnehmen oder vergraben (Strafbarkeit Jagd-Wilderei)
  5. Eigene Versicherung zeitnah informieren
  6. Werkstatt-Auftrag mit SV-Gutachten ab ca. 1.500 € Schaden

Häufige Fragen

Zahlt die Haftpflicht beim Wildunfall? Nein. Wildunfall ist klassisch ein eigener Kasko-Fall – die eigene Teil- oder Vollkasko zahlt.

Was, wenn ich nur Haftpflicht habe? Dann trägst du den Schaden selbst. Ausnahme: nachweisbare Fremdverursachung (z. B. ausgebrochenes Haustier eines Halters).

Brauche ich eine Wildunfall-Bescheinigung? Ja. Polizei oder Jagdpächter stellen sie aus – Voraussetzung für Kasko-Erstattung.

Wer haftet bei ausgebrochenem Pferd / Hund? Tier-Halter nach § 833 BGB. Anspruch direkt gegen Halter und seine Haftpflicht-Versicherung.


Verwandte Begriffe

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Quellen

  • BGB § 833 (Tierhalterhaftung)
  • StVG § 7 Abs. 2 (höhere Gewalt)
  • AKB Allgemeine Bedingungen Kfz-Versicherung
  • BGH-Rechtsprechung zum Wildunfall

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